architekten und richter

Übe Bedacht

Der Architektenvertrag ist ein sensibles Gebilde, zumal er von einem umfänglichen Vertrauensverhältnis des Bauwilligen zum Planenden geprägt ist. Was im konkreten Vertragsverhältnis nun Vertrauen bedeutet, wie es ausgeprägt ist und wer es insbesondere von wem – auch in welchem Umfang – erwartet, muss im Einzelfall betrachtet und bewertet werden. Jedoch kann man konstatieren, dass selbiges hochfragil ist und wechselseitige Enttäuschungen … Mehr lesen