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Energieeinsparung kontra Denkmalschutz

Die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien bietet neben den baulichen Besonderheiten auch attraktive steuerliche Vorteile. Durch §§ 7h) und 7i) und 10f) des Einkommensteuergesetzes erhalten Kapitalanleger, aber auch Eigennutzer erhebliche Steuererstattungen, deren Höhe sich nach dem Einkommen der Eigentümer und der Sanierungskosten richtet. Es ist möglich, eine Denkmalsanierung nach Ablauf der Steuervorteile in zehn beziehungsweise zwölf Jahren bis zur Hälfte zu entschulden. … Mehr lesen