architekten und richter

Im Fokus: Die Abnahme

Seit Jahren können Architektinnen und Architekten noch immer bei Gesprächen mit Juristen überrascht werden, wenn ihnen deutlich gemacht wird, dass insbesondere auch die eigenen Architektenleistungen nicht nur abnahmefähig, sondern auch zur Durchsetzung dieses Anspruchs gegenüber dem Bauherrn abnahmepflichtig sind, wenn die Leistungen ohne wesentliche Mängel erbracht worden sind. Dies nimmt insbesondere deshalb Wunder, weil an der Abnahme doch erhebliche Rechtsfolgen … Mehr lesen