Reliktmengenwachstum im Denkmalschutz

Dornröschen und seine Geschwister

Etwas vereinfacht lässt sich zwischen zwei Sorten von Denkmälern unterscheiden: den „gewollten“ auf der einen Seite und den „gewordenen“ auf der anderen. Der erste Typus ist von Anfang an als Erinnerungsort konzipiert, der zweite wird erst durch einen juristischen Akt, geregelt durch ein Denkmalschutzgesetz, dazu erhoben. Ein Objekt gilt dann als bedeutender Zeuge aus „vergangener Zeit“. Andreas Hild beschäftigt sich … Mehr lesen