Andreas Denk

Kommen und Bleiben

Zur Bedeutung von Städtebau und Architektur für die Integration von Flüchtlingen

Wohl jeder Mensch hat irgendwann in seinem Leben die Probleme einer „Integration“ erlebt. Eigentlich fängt es schon mit der Geburt an, setzt sich im Kindergarten, in der Schule, im Beruf und im Freundeskreis fort. Nicht alle dieser Einpassungsvorgänge im eigenen Leben verlaufen harmonisch und konfliktfrei. Allen gemeinsam aber ist, dass sie in unserer Erinnerung mit Orten verknüpft sind, an denen Erlebnisse und Ereignisse stattgefunden haben, die wir schließlich als sinngebend für unsere Existenz empfinden. Und bei näherer Überlegung werden wir feststellen, dass es nicht nur die sozialen Bedingungen waren, unter denen wir unsere Integrationserlebnisse als „gelungen“ oder „nicht gelungen“ verzeichnen, sondern auch die räumlichen Bedingungen und die Erinnerung an bestimmte Orte, unter denen sie stattfinden konnten.

Ankommen

Seit dem eklatanten Anstieg der Flüchtlingszahlen seit 2014 kämpfen Städte und Gemeinden darum, für die in Deutschland ankommenden Flüchtlinge ausreichenden menschenwürdigen Wohnraum zu besorgen. Die baulichen Lösungen für das drängende Problem sind vielfältig und qualitativ sehr unterschiedlich. Sie reichen von Notunterkünften in Turnhallen, Zeltlagern, leerstehenden Bürogebäuden und Baumärkten, Containern, Holzhäusern, einfachen, schnell zu errichtenden Neubauten bis hin zu mehr oder minder dezentralen, meist improvisierten Lösungen in Bestandsgebäuden, Selbstbauangeboten und planmäßiger Ansiedlung in Neubauvierteln.

Die Art und Weise, wie Behörden und Ehrenamtliche sich um die Betreuung von Flüchtlingen schon bei der Erstaufnahme kümmern, verrät viel über eine grundsätzliche Haltung: Gleichgültig, ob man Deutschland als Einwanderungsland definiert oder nicht, haben sich Zehntausende Helfer bereit gefunden, dem Schlagwort der „Willkommenskultur“ einen sichtbaren Ausdruck zu geben. Dass dabei Zeitdruck und Geldknappheit mitunter eine zählbare Unterdeckung bei Unterkünften oder eine unzureichende Wohnqualität der Erstaufnahmezentren mit sich gebracht haben, mag unterschiedliche Gründe haben. Fest steht jedoch, dass die Qual der mitunter jahrelangen Wartezeiten, die Flüchtlingen bevorsteht, bevor sie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten, durch Hilfestellung von Ämtern und freiwilligen Helfern, aber auch durch zureichende Wohnbedingungen erheblich erleichtert werden kann.

Die Aufrichtigkeit einer „Willkommenskultur“ erweist sich schon ab dem ersten Tag. Eine menschenfreundliche, wertschätzende und entgegenkommende  Aufnahme der Flüchtlinge durch Haupt- und Ehrenamtliche in der Erstaufnahmeeinrichtung ist ein wichtiges Zeichen. Sie hat genauso Anteil am Bemühen um das Wohlergehen von oftmals traumatisierten Menschen wie Hinweise zum täglichen Leben und Verhaltensformen, Tipps für Einkaufsmöglichkeiten, Hilfestellung bei Amtsgängen und Verwaltungsakten, Unterstützung bei der Ausstattung von Zimmern, Angebote von Beschäftigungsmöglichkeiten, von Sprachunterricht, Festen, Stadttouren, privaten Einladungen oder sogar persönlichen Freundschaften. Deshalb sollte die Bevölkerung von vornherein über die städtebauliche Positionierung von Erstaufnahmeprojekten informiert und am Ansiedlungsprozess der Migranten beteiligt werden. Kirchen und karitative Hilfseinrichtungen müssen frühzeitig – vor der Betriebsaufnahme der Erstaufnahmeeinrichtung – informiert werden, um entsprechende Freiwilligen-Initiativen gründen, mitorganisieren oder unterstützen zu können.

Die Flüchtlingsunterbringung bis zur Entscheidung über das Bleiberecht ist indes nicht nur eine soziale Aufgabe, sondern hat auch eine städtebauliche und architektonische Dimension. Improvisierte Not-unterkünfte und die Ansiedlung von Erstaufnahmezentren auf der „grünen Wiese“ können nur eine temporär eng begrenzte Möglichkeit sein. Die Gefahr der Ghettoisierung in der Peripherie fern von Ortslagen fördert das Gefühl des „Abgehängt-Seins“ bei Flüchtlingen. Falsche Lagen bieten keine Chance eines beiläufigen Kennenlernens des Aufnahmelandes und seiner Bewohner – und damit erste Schritte einer Integration. Besser ist es, Erstaufnahmeeinrichtungen in funktionierenden Quartieren der jeweiligen Ortschaft unterzubringen, wo darauf zu hoffen ist, dass sich eine aufgeklärte Bürgerschaft der Notlage der Flüchtlinge bewusst und deshalb hilfsbereit, kontaktfähig und integrationsoffen ist. Deshalb sollte auch eine Unterbringung von größeren Anlagen in problematischen Quartieren der Stadt vermieden werden, um die meist auf irrationale Vorgaben beruhenden, aber unbestreitbar vorhandenen Ängste der ansässigen Bevölkerung vor „Überfremdung“ oder Übervorteilung nicht zu schüren. Dass dabei eine angemessene architektonische Form entweder im Baubestand oder bei Neubauten gefunden werden muss, ist schlussendlich eine zentrale Forderung, die einerseits auf eine grundsätzliche Wertschätzung der Flüchtlinge zielt, andererseits auf eine sinnvolle städtebaulich-architektonische Integration der Erstaufnahmeanlage in einen bestehenden urbanen Kontext.

Zu vermeiden sind auch Unterkünfte mit unzureichendem Raumangebot: Sie fördern Spannungen zwischen den verschiedenen Ethnien und Religionen, die hier ohne Ausweichmöglichkeiten zusammenleben müssen. Den sozialen Frieden innerhalb der Aufnahmezentren, der angesichts der langen, frustrierenden, durch Untätigkeit gekennzeichneten Wartezeiten immer wieder in Gefahr geraten kann, können prinzipiell ausreichende Räume der Begegnung, des individuellen Rückzugs ins Private, für Freizeitbeschäftigung und das Angebot von Arbeitsmöglichkeiten erleichtern.

Bleiben

Doch mit der angemessenen Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge in den Erstaufnahmen ist es nicht getan. Auch wenn bislang nicht erfasst, nicht einmal geschätzt werden kann, wie viele und welche von ihnen in der Bundesrepublik bleiben werden, ist die nächste Aufgabe der Kommunen – die Integration der Bleibeberechtigten und -willigen – die schwierigere und langfristigere. Denn während die Genfer Flüchtlingskonvention in ihren Weiterentwicklungen durch den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) den allgemeinen Status und den Rahmen der Aufnahme von Flüchtlingen unter ethischen und moralischen Gesichtspunkten verbindlich regelt – und damit deren Aufnahme zur Selbstverständlichkeit wird –, gibt es für die Art und Weise, wie Flüchtlinge in ihren Gastländern aufgenommen werden, keine festen Gesetzmäßigkeiten. Schon die Rahmenbedingungen der Aufnahme in Ländern der EU ist ein politischer Aushandlungsprozess, der trotz einer Aufforderung des UNHCR von 2004 und nach Initiativen der deutschen Bundesregierung in der letzten Zeit bis heute nicht abgeschlossen ist. Insofern unterliegt auch die vorsorgende Gestaltung des Lebensumfeldes von jenen, die in unserem, von humanistischen und christlichen Grundsätzen geleiteten Staatswesen dauerhaftes Bleiberecht genießen, einem Wechselspiel von gesundem Menschenverstand und Nächstenliebe. „Die Wohnungsversorgung ist nur ein Element einer erfolgreichen Integrationspolitik – aber zweifellos ein sehr wichtiges“, verlautbarte im März 2016 Rolf Müller, der Leiter der Gruppe Wohnungs- und Immobilienwesen am Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn.

Prinzipiell haben Flüchtlinge nach der Erlangung des Aufenthaltsrechts das Recht der freien Wohnungswahl. Das hat nicht nur Vorteile: Die ersten Schritte der Integration, die mit Ortskenntnis, persönlichen Bekanntschaften und mit dem Einrichten einer gewohnten Lebensumgebung verbunden sind, sind nicht ohne weiteres aufrechtzuerhalten. Oft ist der Wegzug aus einer Umgebung, an die man sich gerade gewöhnt hat, in eine wiederum völlig neue Gegend der gleichen oder sogar einer anderen Stadt schon aus Kostengründen unvermeidlich. Mitunter verhindert die strenge Anwendung des Datenschutzgesetzes sogar, dass freiwillige Helfer die Umzugsadresse der Flüchtlinge erfahren, die sie betreut haben. Insofern wäre es wünschenswert, wenn „anerkannten“ Flüchtlingen Wohnraum im gleichen Quartier zur Verfügung gestellt werden könnte, die ein Verbleiben im gewohnten Kontext und eine Aufrechterhaltung der neuen Kontakte ermöglicht.

Das hebt die Problematik des Wohnungsbaus für Flüchtlinge auf ein allgemeines Niveau, weil es gleichbedeutend mit dem deutlichen akuten Bedarf an „bezahlbaren“ und flexiblen Wohnformen ist. Es geht nicht darum, „Heime“ oder „Unterkünfte“ zu bauen oder bereitzustellen, sondern Wohngebäude, die dem veränderten Bedarf der Gesellschaft entsprechen und nicht nur für kurze Zeit halten, sondern langfristig städtebaulich und architektonisch Bestand haben. Derzeit geht man davon aus, dass etwa 65 Prozent der Flüchtlinge ihre Familien nachholen wollen. Bei einer syrischen Familie geht man von einer durchschnittlichen Familiengröße von etwa fünf Personen aus, afghanische Familien zählen bis zu zehn Köpfe. Dazu kommt ein erhöhter Wohnbedarf an Zwei- und Dreizimmerwohnungen. Doch auch bei diesen gesteigerten Anforderungen an die Flexibilität von Haustypen und Wohngrundrissen schließen sich hohe städtebauliche und architektonische Qualität und tragbare Kosten nicht aus: Sie lassen sich durch das Zusammenwirken einer ausreichenden Ausweisung von  Bauland, einer integralen Planung und einer effizienten Steuerung des Entwurfs- und Planungsprozesses erreichen: Entscheidend ist hier, wie so oft, der politische Wille und die planerische Weitsicht. Am besten sind Gemeinden und Städte beraten, wenn sie schon jetzt – je nach Möglichkeit – darüber nachdenken, wie sie Bebauungspläne so auslegen, dass Wohnbauten mit besonderem gemeindlichen Verfügungsrecht in Neubaugebiete oder Nachverdichtungen integriert werden können.

Auch dabei spielt – wie bei den Erstunterkünften – der Faktor Arbeit eine wichtige Rolle: Das Gefühl der Entwertung der eigenen Existenz, die viele Flüchtlinge angesichts der eigenen Heimat- und Mittellosigkeit erleben, lässt sich durch eine frühzeitige Ermöglichung oder durch die Vermittlung von sinnvoller beruflicher Betätigung verringern. Für eine grundsätzlich integrale Lösung ist allerdings eine Änderung der Gesetzeslage notwendig, die Asylsuchenden schon während der Wartezeit eine Arbeitstätigkeit ermöglicht. Dabei stehen statistische gegen Erfahrungswerte: Etwa 30 Prozent der Flüchtlinge der letzten Jahre verfügen nach amtlichen Auskünften über handwerkliche Fähigkeiten und Kenntnisse, nur zehn Prozent lassen sich nach bisherigen Erkenntnissen unmittelbar in den hiesigen Arbeitsmarkt integrieren. Gelungene Assimilation hingegen hieße, dass den Flüchtlingen Gelegenheit gegeben wäre, ihre vielleicht noch nicht anerkannten Fähigkeiten so einzusetzen, dass sie womöglich neue Handels- und Dienstleistungen zum Lebensunterhalt entwickeln können. Deshalb müsste eine vor-ausschauende Stadtentwicklungspolitik auch die Ausweisung von Gemengelagen mit der Möglichkeit zur Entwicklung von Kleingewerbe und Handwerk ermöglichen, die durchaus den Produktionsbedingungen ihres Herkunftslands entsprechen könnten.

Dass dabei besonders in Großstädten und ihren Quartieren auch Konzentrationen von Menschen gleicher ethnischer Herkunft und gleichen Glaubens entstehen können, ist eine ethnologische Konstante, mit der man rechnen kann und muss. Diese „positive“ Segregation ist solange sogar wünschenswert, wie sie ein gewisses Quorum in den jeweiligen Stadtteilen nicht überschreitet. Der soziologische Begriff der Integration beinhaltet nämlich auch, dass Zuwanderer ihre eigene Identität behalten. Der Prozess der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund besteht aus der Annäherung an die Aufnahmegesellschaft, der gegenseitigen Auseinandersetzung und Kommunikation, dem Finden von Gemeinsamkeiten und dem Feststellen von Unterschieden. Am Schluss steht die Übernahme gemeinschaftlicher Verantwortung zwischen Zugewanderten und der bereits anwesenden Mehrheitsbevölkerung. Im Gegensatz zur Assimilation, die die völlige Anpassung der Zuwanderer meint, verlangt Integration nicht die Aufgabe der eigenen kulturellen Identität: Im besten Fall – der gelingenden Eingliederung – sind die Zuwanderer mit ihrer eigenen Kultur, ihrem anderen Wissen und ihren Fähigkeiten und Kenntnissen also eine Bereicherung unserer Gesellschaft, unserer Städte, unseres Lebens. Dafür müssen wir ihnen Raum gewähren und Orte einräumen.

Prof. Andreas Denk (*1959) studierte Kunstgeschichte, Städtebau, Technik-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie Vor- und Frühgeschichte in Bochum, Freiburg i. Brsg. und in Bonn. Er ist Architekturhistoriker und Chefredakteur der Zeitschrift der architekt des BDA und lehrt Architekturtheorie an der Technischen Hochschule Köln. Er lebt und arbeitet in Bonn und Berlin.

Literatur
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Aktuelle Zahlen zu Asyl. Tabellen Diagramme Erläuterungen, Ausgabe Februar 2016 (https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile, letzter Zugriff: 23. März 2016).
der architekt, Zeitschrift des Bundes Deutscher Architekten BDA, Ausgabe 2/15, Globale Wanderschaften. Migration, Flucht und Stadt.
Farwick, Andreas: Zum Einfluss der räumlichen Konzentration von Zuwanderern auf den Eingliederungsprozess, Wiesbaden 2009.
Leibold, Jürgen: Immigranten zwischen Einbürgerung und Abwanderung. Eine empirische Studie zur bindenden Wirkung von Sozialintegration, (Diss.), Göttingen 2007 (http://hdl.handle.net/11858/00-1735-0000-0006-B3DC-4, letzter Zugriff: 23. März 2016).

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