architekten und richter
Achtung! Freier Mitarbeiter
Was billig wirkt, kann teuer werden. Das Beschäftigen freier Mitarbeiter stellt durchaus eine risikoreiche Beschäftigung für Architekturbüros dar, wie das jüngste Befassen des OLG Oldenburg (Urteil vom 21.11.2017 – 2 U 73/17) zeigt. Wähnte sich der auftraggebende Architekt doch in einer günstigen Position, indem er einen selbständig tätigen Architekten – der auch noch anderweitige Projekte eigenverantwortlich bearbeitete – seinerseits für … Mehr lesen