architekten und richter
Architektenvertrag: Das Blatt wendet sich
Die Bezeichnung „Architekten und Richter“ ist in ihrer Bedeutung eher fehlleitend. Recht findet ständig baubegleitend statt – und nicht nachträglich im Gerichtssaal. Ebenso findet die Festlegung eines großen Teils des Inhalts des Architektenvertrages nicht nur bei Vertragsunterzeichnung statt, sondern erst im Anschluss. In keiner anderen Berufsgruppe trifft dies so sehr zu, da der Architektenvertrag ein Entwicklungsvertrag oder besser, ein Konkretisierungsvertrag … Mehr lesen