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Zielfindung – Vergütungsverwirrung

Ein Begriff zieht seine Kreise: „Zielfindungsphase“. Erkoren ist selbiger aus dem seit dem 1. Januar 2018 geltenden Architektenrecht, und zwar aus einer Bestimmung, mit der der Gesetzgeber das Ziel erreichen will, das leidvolle Thema der Akquisitionsphase in Abgrenzung zur vergütungspflichtigen Tätigkeit einzudämmen. Für Architektenverträge, die ab dem 1. Januar 2018 begründet werden, gilt gemäß § 650 p Abs. 2 BGB … Mehr lesen