architekten und richter

Architektenvertrag: Das Blatt wendet sich

Die Bezeichnung „Architekten und Richter“ ist in ihrer Bedeutung eher fehlleitend. Recht findet ständig baubegleitend statt – und nicht nachträglich im Gerichtssaal. Ebenso findet die Festlegung eines großen Teils des Inhalts des Architektenvertrages nicht nur bei Vertragsunterzeichnung statt, sondern erst im Anschluss. In keiner anderen Berufsgruppe trifft dies so sehr zu, da der Architektenvertrag ein Entwicklungsvertrag oder besser, ein Konkretisierungsvertrag … Mehr lesen

tatort

Nationaler Grundstein

Wieder einmal – zum letzten Mal in diesem Jahr – ist es soweit: Wir suchen ein Bauwerk, das eine besondere Rolle in der Nachkriegs-Architekturgeschichte spielt oder gespielt hat, sei es durch eine besondere Eigenschaft, eine ungewöhnliche Geschichte oder eine spezifische Merkwürdigkeit. Lösungsvorschläge können per Post, Fax oder E-Mail an die Redaktion gesandt werden. Unter den Einsendern der richtigen Antwort verlosen … Mehr lesen