Spaziergänge mit Heiner Farwick

Im Stadtgarten

Ein warmer Sommertag in Dortmund: Der Präsident des BDA, Heiner Farwick, und Andreas Denk, der Chefredakteur dieser Zeitschrift, ergehen sich in der südlichen City der Westfalenmetropole. Hier, wo nächst dem Stadthaus aus den 1950er Jahren früher ein nur an den Rändern begrünter Markt- und Parkplatz lag, ist seit den 1980er Jahren ein städtischer Garten entstanden, der sich rund um die U-Bahn-Haltestelle von Eckhard Gerber aus dieser Zeit allmählich zum Park entwickelt hat. Ein guter Ort für das allfällige Gespräch zwischen Farwick und Denk: Mitten im schattenspendenden Grün geht es um die Haltung des BDA zu sogenannten „grauen“ Verfahren.

Andreas Denk: In den letzten Jahren wird das Thema „grauer“ Verfahren bei der Vergabepraxis von Architektenleistungen immer wieder diskutiert. Neben den durch die Architektenkammern registrierten Wettbewerben nach RPW und GRW und Vergabeverfahren nach VgV scheint das Unterlaufen von Regelungen und Standards durch ungeregelte Planungswerkstätten, Workshops oder Moderationsverfahren, Ausschreibungen für „Ideen“ oder „Gutachten“ ein billiges Mittel, um Architektenleistungen unter Preis zu bekommen. In einigen Länderkammern wurde das Problem bereits diskutiert, nun hat der BDA einen entschiedenen Vorstoß zum Boykott solcher Verfahren unternommen…

Heiner Farwick: Dass der BDA angesichts der Zahl dieser grauen Verfahren mit einem Boykottaufruf eindeutig Stellung bezieht, ist sicherlich an der Zeit. Tatsächlich scheinen immer noch viele Wettbewerbsteilnehmer nicht recht zu wissen, dass sie schon mit ihrer Teilnahme solche halb- bis unseriösen Verfahren ermöglichen und unterstützen.

Andreas Denk: Zahl und Varianz solcher Verfahren haben sich offenbar vermehrt…

Heiner Farwick: Das ist genau der Grund, warum sich der BDA zu diesem Zeitpunkt äußert. Einerseits ist es klar, dass wir für den Wettbewerb eintreten – und insbesondere für den offenen Wettbewerb. Der Wettbewerb unterliegt klaren Regeln. Diese Regeln schützen die Architekten vor einer Überforderung und Überlastung durch den Auslober. Zugleich bilden sie die wesentlichen Säulen, die einen fairen Vergleich zwischen einzelnen Lösungen für Bauaufgaben ermöglichen. Dafür braucht man transparente Verfahren. Zu den wichtigsten Säulen des Wettbewerbswesens gehören: die Anonymität, weil es in Wettbewerben nur um die Qualität der Lösungen geht, die Preisgerichte, die unsere Arbeiten fachlich beurteilen und das Auftragsversprechen. Neben den Wettbewerben gibt es reguläre Vergabeverfahren, die in der Vergabeverordnung (VgV) geregelt sind. Und es gibt natürlich für jeden Bauherrn die Möglichkeit, im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung drei, vier oder mehr Büros mit der gleichen Aufgabenstellung zu beauftragen, um so die beste Lösung auswählen zu können. Diese Optionen und deren Prinzipien haben sich seit Jahrzehnten bewährt.

Foto: Andreas Denk

Foto: Andreas Denk

Andreas Denk: Offenbar schätzen das nicht alle Auslober und nicht alle Architekten so ein…

Heiner Farwick: …die Verlässlichkeit eines Verfahrens ist auch für den Auslober wichtig: Er ist schließlich gehalten, sich im Rahmen eines geregelten Verfahrens über die Aufgabenstellung klar zu werden und sein Anforderungsprofil zu schärfen. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um später zu einem erfolgreichen Abschluss eines Bauprojekts zu kommen. Viele Projekte scheitern daran, dass eigentlich nicht von Anfang an klar ist, wie die Bauaufgabe definiert ist und welches Ergebnis der Bauherr am Ende erwartet.

Andreas Denk: Inzwischen sind viele dieser einstmaligen Gewissheiten über Bord gegangen. Glauben Sie, dass es möglich ist, solche verlorengegangenen Usancen wiederzugewinnen? Kann man die Uhr zurückdrehen?

Heiner Farwick: Die Uhr zurückdrehen trifft es nicht. Ich glaube, im Sinne aller Beteiligten ist es notwendig, sich auf die besten Verfahren zu besinnen. Wenn wir sehen, dass die geregelten Verfahren für Auftraggeber und Architekten die besseren Verfahren sind, ist es nicht einzusehen, warum man sich an solchen Verfahren beteiligen sollte, die diese Kriterien nicht erfüllen. Oft sind solche Ausschreibungen nur Testballons, bei denen die Frage nach der Realisierung offenbleibt. Häufig scheitern die Verfahren daran, dass sich im weiteren Verlauf herausstellt, dass die Anforderungen ganz anders sind als zunächst angenommen. Mitunter dienen Verfahren auch nur zur Inwertsetzung von Grundstücken, ohne dass ein Auftragsversprechen für den Architekten damit verbunden ist. Wir alle wissen von solchen Verfahren, die alles andere als gelungen sind. Deshalb spricht die Forderung nach geregelten Verfahren nicht nur für Architekten oder Stadtplaner, sondern auch für die Ausloberseite.

Andreas Denk: Wie stellen Sie sich diese Besinnungsleistung vor?

Heiner Farwick: Die meisten Verfahren laufen gut und regelhaft. Es ist notwendig, ein Bewusstsein für diese Qualität zu schaffen. Möglicherweise ist der eine oder andere unter unseren Kollegen sich gar nicht darüber im Klaren, dass er sich gerade in einem nicht oder nicht mehr geregelten Verfahren bewegt. Insofern steckt hinter seiner Teilnahme nicht böse Absicht, sondern mangelnde Reflexion. Deshalb glauben wir, dass eine Bewusstmachung gerade jetzt zur rechten Zeit kommt: Der kritische Blick auf die Ausschreibungsunterlagen unterbleibt viel zu oft.

Andreas Denk: Was erwarten Sie, was erwartet der BDA von Architekten, wenn sie merken, dass sie an einem nicht geregelten Verfahren beteiligt sind?

Heiner Farwick: Der erste Schritt muss sein – eventuell in Abstimmung mit den anderen angefragten Büros –, den Auslober darauf hinzuweisen, dass man als Architekt schon aus berufsrechtlichen Gründen nur an qualifizierten Verfahren teilnehmen kann. Wenn der Auslober nicht bereit ist, darauf einzugehen, hat er wahrscheinlich seine Gründe. Dann muss man natürlich besonders skeptisch sein und unter Umständen auf die Teilnahme an einem solchen Verfahren verzichten. Auch sollten dann die Architektenkammern prüfen, ob ein solches Verfahren gerügt werden muss.

Andreas Denk: Aber was nützt es, wenn nur ein oder zwei potentielle Teilnehmer ihren Rückzug aus formalen und moralischen Gründen erklären, der Rest der Kollegenschaft aber „am Ball bleibt“?

Heiner Farwick: Dafür sind wir im BDA so solidarisch miteinander, dass wir solche Fälle miteinander besprechen können, uns unter den Kollegen abstimmen und dann einheitlich aufstehen. Wenn fünf, sechs oder sieben Büros zu einem Verfahren aufgefordert werden, das nicht in Ordnung ist, und alle dem Auslober verdeutlichen, dass sie unter solchen Umständen aus guten Gründen nicht mitmachen, wäre es doch außerordentlich irritierend, wenn man sich als einziger nicht dagegen aussprechen würde. Da muss man so konsequent sein, „Nein“ zu sagen.

Andreas Denk: Setzt der BDA hier mehr auf Solidarität oder soziale Kontrolle?

Heiner Farwick: Von BDA-Kollegen dürfen wir erwarten, dass sie auch aus Solidarität handeln. Vielleicht muss man hier und da auch das Mittel der sozialen Kontrolle einsetzen, indem man den oder die Betreffenden noch einmal darauf hinweist, wo eigentlich Parameter und Grundsätze, aber auch Grenzen von ordentlichen Verfahren sind. Wir müssen uns bewusst machen, dass wir am Ende uns und die Auslober sich selbst schaden, wenn wir gute Grundsätze unterminieren.

Andreas Denk: Es stellt sich immer wieder die Frage, wenn es um den BDA geht, nach einem Verhaltenskodex, den man sich freiwillig anzueignen hat, wenn man die Grundsätze des Bundes ernst nimmt. Müsste man die Grenze der überhaupt für BDA-Mitglieder zulässigen Verfahren nicht noch enger ziehen?

Heiner Farwick: Im Grunde müsste es reichen, wenn die Architektenkammern den Wettbewerb registriert und damit attestieren, dass es sich um ein ordnungsgemäßes Verfahren handelt. Dann darf und muss ich als Architekt davon ausgehen, dass die Teilnahme sowohl als Preisrichter wie als Teilnehmer in Ordnung ist. Damit haben wir eine Ebene, die eine Extra-Zertifizierung erübrigt. Nur müssen wir diese Kennzeichnung beachten. Wir geben sonst Standards auf, deren Verlust wir nur schwer wieder auffüllen können. Handelt es sich nicht um ein Wettbewerbsverfahren, sondern um eine Mehrfachbeauftragung, so ist ohnehin klar, wie es funktionieren muss: Die Vorplanung ist nach HOAI zu vergüten. Auch in der VgV ist in § 77 die Vergütung geregelt.

Andreas Denk: Was wird der BDA tun, um seine Initiative stärker in die Öffentlichkeit zu bringen?

Heiner Farwick: Wettbewerbe sind eine Domäne der BDA-Architekten und wir sollten uns unserer positiven Einflussmöglichkeiten auf die Qualifizierung von Vergabeverfahren bewusst sein, was übrigens ganz besonders für die betreuenden Büros und Preisrichter gilt. Es geht auch nicht darum, einzelne Kollegen bloßzustellen. Vielmehr wollen wir vor allem das Bewusstsein innerhalb der Kollegenschaft schärfen, um zu besseren Verfahren zu kommen. Und eine bessere Verfahrenskultur ist eine bessere Grundlage für die Qualität des Bauens. Das müssen wir immer wieder betonen, auch wenn es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt.

Der Aufruf zum Boykott grauer Wettbewerbs- und Vergabeverfahren durch Architekten BDA „Auf unsere Haltung kommt es an!“ in der architekt 4/17 auf S. 78.

Artikel teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert