architekten und richter

Abnahmeerleichterung

Die Abnahme des Architektenwerks ist von weitreichender Bedeutung und dokumentiert sich insbesondere daran, dass selbige Voraussetzung für die Durchsetzung des Schlussrechnungshonoraranspruchs oder auch des Beginns der Gewährleistungsfrist für die Architektenleistungen – die fünf Jahre in aller Regel umfasst – begründet. Durch die neue gesetzliche Regelung der Teilabnahme im neuen Bauvertragsrecht erfahren die Architekten eine Erleichterung zum Erreichen – insbesondere frühzeitig … Mehr lesen

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Im Fokus: Die Abnahme

Seit Jahren können Architektinnen und Architekten noch immer bei Gesprächen mit Juristen überrascht werden, wenn ihnen deutlich gemacht wird, dass insbesondere auch die eigenen Architektenleistungen nicht nur abnahmefähig, sondern auch zur Durchsetzung dieses Anspruchs gegenüber dem Bauherrn abnahmepflichtig sind, wenn die Leistungen ohne wesentliche Mängel erbracht worden sind. Dies nimmt insbesondere deshalb Wunder, weil an der Abnahme doch erhebliche Rechtsfolgen … Mehr lesen

BDA Bund

Stellung beziehen

Der BDA hat zu den momentan drängendsten Fragestellungen in der Architektur mit drei Kernthesen Stellung bezogen: Zu den Themen „Architektenleistungen im Werkvertragsrecht“, architektonischen „Großprojekten“ und „Architektenausbildung“ liegen nun Positionspapiere vor, die in der Bundesgeschäftsstelle in gedruckter Form bestellt werden können und am Ende dieser Seite zum download bereitstehen. Der BDA wendet sich an die Bundesregierung mit der Forderung nach einer … Mehr lesen