editorial

haus der verlierer

Als das Bundesinnenministerium im November letzten Jahres den Gründungsdirektor der neugegründeten Stiftung Bauakademie in Berlin bekanntgab, erhob sich bei einem Teil des künftigen Klientels Widerspruch. In einem Offenen Brief, den inzwischen über 600 Architekten, Architekturhistoriker und -theoretiker, Kuratoren und Journalisten unterzeichnet haben, wurden das Verfahren und die Person des ausgewählten Akademiedirektors kritisiert. Zur Zielscheibe ist vor allem die Person des auserkorenen Institutsleiters geworden: Mit Florian Pronold hatte das überwiegend politisch besetzte Auswahlgremium überraschend jenen SPD-Bundestagsabgeordneten benannt, der sich als parlamentarischer Staatssekretär des Seehofer-Ministeriums bei den drei „Dialogforen“ engagierte, die die Stiftung Baukultur 2017 im Vorfeld der Akademiegründung organisierte, und der beim 2018 ausgeschriebenen offenen Programmwettbewerb als Juryvorsitzender fungierte.

Die Unterzeichner des Offenen Briefs an Minister Seehofer, den Stiftungsrat der Akademie sowie an die beiden fachlich beratenden Jurymitglieder kritisieren insbesondere die mangelnde Fachkompetenz des niederbayerischen Politikers, der inzwischen Staatssekretär im Umweltministerium ist. In der Stellenausschreibung sei eine „in der Welt des Bauens angesehene und themenübergreifend tätige Führungspersönlichkeit“ gesucht worden, die ein „für die Themen der Bauakademie relevantes Hochschulstudium“, Kenntnisse nationaler und internationaler Entwicklungen im Bauwesen und „Erfahrung mit Projekten und Formaten mehrdimensionaler Kommunikation (Museen, Ausstellungen, Messen, Festivals, Konferenzen)“ aufweisen sollte. Pronold habe als Kaufmann und Jurist keine der geforderten Kompetenzen. Das Verfahren sei nicht ausreichend transparent gewesen, mit dem „Geruch von Kungelei und Selbstbedienung“ behaftet, vergebe damit die Chance, die „künftige Bauakademie als ein relevantes und international angesehenes Architekturzentrum“ zu etablieren und bedeute eine „ leichtfertige und unnötige Selbstbeschädigung des Parlaments“. Deshalb müsse das Bewerbungsergebnis annulliert und das Verfahren noch einmal begonnen werden.

Zwei der drei im Verfahren unterlegenen Bewerber haben seitdem eine einstweilige Verfügung gegen die Besetzung mit Pronold erwirkt. In einem Termin des Arbeitsgerichts befand der Richter indes Ende Januar, dass die Stiftung privaten Rechts die Stelle nach eigenem Ermessen vergeben könne, da sie kein öffentlicher Arbeitgeber sei. Die Entscheidung steht im Widerspruch zu einer früheren Entscheidung einer anderen Kammer desselben Gerichts, das den Direktorenposten als öffentliches Amt definierte, demzufolge also der am besten qualifizierte Bewerber berufen werden müsste. Eine Entscheidung wird erst in der nächsten Instanz das Landesarbeitsgericht fällen. Bis dahin dürfte die Besetzung ruhen.

Foto: Andreas Denk

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Solange mochte Florian Pronold offenbar nicht warten. Inzwischen hat er das Internet-Magazin frei04 publizistik / Marlowes abmahnen lassen, weil auf dessen Plattform der Offene Brief gehostet wurde, dem er unzulässige nachträgliche Änderungen und „falsche Tatsachenbehauptungen“ unterstellt, die vielen der Unterzeichner nicht bekannt gewesen seien. Gewinnen kann in dieser Auseinandersetzung wohl kaum jemand: Schlecht beraten erscheinen Auswahlgremium und Stiftungsrat, die sich zumindest eine klassische Hausberufung, wenn nicht mehr zuschreiben lassen müssen. Schon zum Schutz der Person des Kandidaten hätte der Staatssekretär gar nicht erst berufen werden dürfen.

Schlecht beraten waren auch die beiden Kläger, die gegen Pronolds Berufung gerichtlich zu Felde zogen. Durch ihre gleichzeitige Beteiligung am Offenen Brief und ihre Klage haben sie das berechtigte Anliegen der übrigen Briefunterzeichner für ihre Zwecke instrumentalisiert. Die Aussicht auf eine Revision des Verfahrens, von der die beiden Kläger außer persönlicher Genugtuung wohl kaum etwas hätten, bleibt zudem ungewiss.

Schlecht beraten ist vor allem der Kandidat selbst. Neben dem Mangel an Sensibilität, den er schon mit seiner Bewerbung verraten hat, überschritt Pronold mit der allein juristisch argumentierenden Klageandrohung gegen die Verbreitung des Offenen Briefs nicht nur eine Grenze, sondern hat auch Vorurteile bestätigt. Wie der Mann vertrauensvoll mit der Architekturszene zusammenarbeiten soll, auf die er als Akademiedirektor angewiesen ist, sollte selbst Pronold nicht mehr klar sein.

Verlierer ist jedenfalls die Bauakademie, die einmal eine gute Idee war, die im Verlauf provinziell anmutender Rechtshanselei unterzugehen droht. Ein von vornherein logischer Zusammenschluss der Bundesstiftung Baukultur und der Bauakademie könnte die Situation klären. Dafür bedürfte es aber eines politischen Willens.
Andreas Denk

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