Für eine neue Gefängnisarchitektur

Freiheit und Zwang

Wohl kaum jemand kennt Gefängnisse so gut wie Andrea Seelich. Die in Prag lebende Architektin hat europaweit mehr als 120 von ihnen besucht, eingehend studiert und manches von ihnen geplant. Seelich entschied sich einst ganz bewusst gegen die Laufbahn in einem klassischen Architekturbüro. Denn zu ihrem eigenen Erstaunen spielt bei den Planern von Gefängnissen eine an den Bedürfnissen von Insassen und Bediensteten orientierte Architektur eine untergeordnete Rolle. Ein Mangel, der auch daraus resultiert, dass Strafvollzugsarchitektur seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Curriculum an den Universitäten und Hochschulen zählt. Seelich hat sich seitdem der Erforschung von Strafvollzugsarchitektur verschrieben. Seit über 25 Jahren ist sie zudem beratend für Architekten, Justizvollzugsanstalten und Ministerien tätig.

Der Besuch einer Justizvollzugsanstalt kann leicht etwas Voyeuristisches haben. Für ein Gespräch auf Augenhöhe mit den Insassen braucht es daher ausreichend Zeit und das richtige Setting. Um mich auf diese besonderen Orte mit den dort lebenden und arbeitenden Menschen einlassen zu können, besuche ich sie gern mehrfach. Bevor ich eine Justizvollzugsanstalt besuche, lese ich das Betriebs- und Vollzugskonzept, um mich so auf die Eigenheiten jeder Anstalt vorzubereiten. Erst dann spreche ich mit den Insassen und Bediensteten.

Orte der Zuflucht

Auf Einladung eines Anstaltspsychiaters hatte ich einmal die Möglichkeit, an einer Gruppensitzung teilzunehmen. In einem etwa 20 Quadratmeter großen, länglichen Raum mit einem hoch gelegenen Fenster, das den Blick in den Himmel freigab, saßen zwölf Insassen in einem Kreis. Wir stellten uns einander vor: Ich mit meinem Namen und meinem Interesse für den Strafvollzug; die Insassen mit ihrem Vornamen und der Straftat. Nach gut zwei Stunden Gespräch fragte mich ein Insasse, ob ich schon einmal in der Justizanstalt Göllersdorf gewesen sei. Als ich das bejahte, fragte er weiter, ob ich auch den „Käfig“ kennen würde. Die Justizanstalt Göllersdorf, das muss man an dieser Stelle wissen, ist eine Anstalt für sogenannte geistig abnorme Rechtsbrecher. Als „Käfig“ wird dort ein Raum bezeichnet, in dem sich in der Mitte eine Art Gehege mit zwei Zugängen befindet. Boden und Wände sind gefliest, das Fenster milchig verglast. Ich erzählte dem Insassen, dass ich Schwierigkeiten hatte, diesen Raum zu betreten. Genaugenommen fand ich ihn ganz furchtbar. Zu meiner Überraschung meinte mein Gegenüber, dass er das für ihn ganz und gar nicht sei. Und er erklärte auch, warum: Er sei schon öfter im „Käfig“ gewesen, immer dann, wenn er wieder einen psychotischen Schub gehabt habe. „Ich weiß, wenn es mir nicht gut geht, komme ich da hinein, und wenn es mir besser geht, komme ich wieder raus. Ich kann da mein schlechtes Gefühl, den schlimmen Zustand lassen.“ Seine Antwort fand ich so verblüffend wie einleuchtend. Als ich in die Gruppe fragte, ob auch diese Anstalt einen Raum habe, wo man sein „schlechtes Gefühl“ lassen könne, meldete sich sogleich ein anderer Insasse: Er würde öfter bewusst etwas anstellen, um in den Arrest im Kellergeschoss zu kommen. „Da muss ich die anderen nicht sehen, wenn sie mir zu viel werden.“

Freiräume schaffen

„Einmal im Monat holen wir die Bälle herunter.“ Foto: Andrea Seelich

Eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, um in den Arrest zu kommen oder gar in eine andere Anstalt verlegt zu werden, ist in Justizvollzugsanstalten nicht unüblich. Für mich als Architektin folgt daraus die Frage: Welche Räume kann man schaffen, die in Stresssituationen den Insassen jederzeit zur Verfügung stehen? Einen solchen Raum gibt es zum Beispiel in der Justizanstalt in Rockenberg. Er steht dort sogar nicht nur den Insassen, sondern auch den Bediensteten zur Verfügung. Für einen Augenblick können sie sich selbst aus der sie stressenden Anstaltssituation entfernen. Das ist immerhin eine Möglichkeit. Doch eigentlich sollte eine Justizanstalt, also ein Ort, an dem Zwang Alltag ist, wesentlich mehr als einen Raum zum Abbau von Spannungen bieten. Sowohl Freiflächen, als auch alle Innenräume, sollten mit dem Bewusstsein des unterschiedlichen Spannungsaufkommens geplant werden. Als ich in der Runde mit dem Anstaltspsychiater saß, meldete sich noch ein Insasse, er stellt sich vor als „Franz, zweifacher Frauenmord“. Und dann fragte er mich, was der Unterschied zwischen mir und ihnen sei. Tatsächlich hatte ich mir diese Frage schon öfter gestellt. Ich antwortete ihm, dass ich es bislang immer geschafft habe, aus einer Situation zu gehen, bevor sie eskaliert. Dazu brauche man innere Freiheit.

Wenn wir also davon ausgehen, dass Straftaten die Folge eines Mangels an innerer Freiheit sind, wie kann man dann ein Gefängnis zu einem Ort gestalten, wo die innere Freiheit trainiert wird? In Memoiren von politischen Gefangenen liest man häufig, dass es die innere Freiheit gewesen sei, die ihnen geholfen habe, die Zeit in Unfreiheit zu überstehen. Doch die meisten Gefängnisinsassen sind nicht politische Gefangene oder Intellektuelle. Sie sitzen nicht gerade gern in einem ruhigen Raum, um über sich und die Welt nachzudenken. Die Frage ist, wie man diese Menschen in ihrer Extremerfahrung eines Freiheitsentzugs erreichen kann.

Definition der Freiheitsstrafe

In den verschiedenen Gesetzen zum Strafvollzug wird genau definiert, was eine Freiheitsstrafe ausmacht. Über Ziel und Aufgabe des Strafvollzugs heißt es beispielsweise im entsprechenden Gesetz des Landes Berlin: „Der Vollzug dient dem Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Er hat die Aufgabe, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen.“ So oder ähnlich wird die Freiheitsstrafe europaweit in den Gesetzbüchern definiert. Und doch fällt sie in der Praxis sehr unterschiedlich aus. Die Rückfallquoten schwanken zwischen 17 und 80 Prozent. Erklären lässt sich das nur mit der Strafvollzugspolitik der einzelnen Länder. Eine repressive Strafvollzugspolitik der reinen Verwahrung bringt wesentlich höhere Rückfallquoten hervor als etwa die Praxis des Behandlungsvollzugs in Wohngruppen. Was bedeutet das für die Architektur?

„Der Freiheitsentzug ist schlecht. Uns ist bis jetzt nur nichts Besseres eingefallen.“ Christian Broda, Foto: Andrea Seelich

Die räumlichen Bedingungen des Strafvollzugs in Europa könnten unterschiedlicher nicht sein. Sie lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Zum einen sind es Gebäude, die umgewidmet wurden, also Gebäude, die ursprünglich einem anderen Zweck dienten und deren Typologie dann an die Bedürfnisse des Strafvollzugs angepasst werden musste. Zum anderen handelt es sich um Gebäude, die eigens für den Strafvollzug entwickelt wurden. Die wohl am weitesten verbreitete Typologie ist dabei die des Strahlenbaus. Der Strahlenbau wurde ursprünglich für das Projekt des Eastern State Penitentiary entwickelt. Die Grundidee geht auf den britischen Gefängnisreformer John Howard zurück, der im 18. Jahrhundert den Gedanken eines humanen Strafvollzugs entwickelte. Howards Typus einer Haftanstalt wurde allerdings aufgrund des enormen Platzbedarfs baulich nicht umgesetzt. Die Stärke des Strahlenbaus besteht darin, dass er für die damaligen Anforderungen, die damals auch von dem Gedanken einer maximalen räumlichen Rationalisierung getrieben waren, entwickelt wurde. Das heißt, jedes Detail dieser Bauten wurde den Möglichkeiten und Bedürfnissen eines reibungsfreien Vollzugsalltags angepasst. Nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des Eastern State Penitentiary gab es einen regelrechten Besichtigungsansturm. Vollzugsexperten aus der ganzen Welt lobten den von John Haviland entworfenen Strahlenbau als die Lösung für den modernen Gefängnisbau. So entstanden weltweit Hunderte Kopien dieses Bautyps. Manche Länder machten sich dabei die Mühe und passten die Typologie an ihre jeweiligen Vorstellungen an. Das betraf etwa die Position der Anstaltskirche, der Arbeitsräume, Werkstätten und Spazierhöfe. Was hingegen immer gleich blieb, waren die Gebäudeflügel, die von einer zentralen Stelle aus eingesehen werden können. Die mehrgeschossigen Flügel dienen der Unterkunft der Insassen und werden in den Obergeschossen durch schmale Galerien erschlossen. Ursprünglich dienten sie nur zum Zu- und Abführen der Insassen.

Kein Raum für soziale Interaktion

Nachdem man festgestellt hat, dass eine soziale Interaktion außerhalb der Arbeitszeit und der einen Freistunde pro Tag einen erheblichen Einfluss auf den psychischen Zustand der Insassen hat, ging man dazu über, die Türen der Hafträume für ein paar Stunden pro Tag offen zu lassen. Die Insassen können seither zwar den Haftraum verlassen und sich auf der Abteilung bewegen. Jedoch stehen kaum hochwertige Räume für die soziale Interaktion zur Verfügung. Die Insassen stehen auf den Galerien herum und beobachten das Geschehen. Viel mehr können sie nicht tun. Wie unzureichend dieser Zustand ist, weiß man seit Jahrzehnten. Umso erstaunlicher ist es, dass auch heute noch in Wettbewerbsunterlagen kaum jemand auf eine neue Typologie drängt. Dabei sieht die heutige Vollzugspraxis die Unterbringung im sogenannten Wohngruppenvollzug vor. Das heißt, auf den Abteilungen gibt es sogenannte selbstbedienende Aktivitäten, also etwa Waschküchen, Abteilungsküchen und Freizeiträume. Die angebotene und oft auch umgesetzte Typologie gleicht aber noch immer der Idee des Strahlenbaus aus dem 18. Jahrhundert. Heute sind die Geschosse zwar geschlossen, doch die Typologie ist dieselbe: ein Mittelgang mit beidseitigen Raumanordnungen der Hafträume und den in der gleichen Flucht aneinandergereihten Küchen und Freizeiträumen.

Zeit für eine neue Typologie

Es ist höchste Zeit, eine neue Typologie für den Strafvollzug zu entwickeln. Dabei lässt sich die Methodik des Strahlenbaus sogar übernehmen. Denn seine Stärke, die ihn bald 200 Jahre lang zum Idealbau des Vollzugs machte, liegt gerade in der Methodik, nach der er entwickelt wurde: Basierend auf einem klar definierten Betriebs- und Vollzugskonzept wurde der Raum- und Funktionsbedarf ermittelt. Dies waren die verbindlichen Vorgaben für den Architekturentwurf.

Jugendknast: ein Boxsack, ein Kuschelsack. Foto: Andrea Seelich

Wird heute ein neues Gefängnis geplant, ist es meist so, dass die Anstaltsleiter ihren Bedarf formulieren und ein entsprechendes Betriebs- und Vollzugskonzept vorlegen. Oft wird dies jedoch nur als Beilage zu den Wettbewerbsunterlagen hinzugefügt. Für vollzugsfremde Personen ist es oftmals nicht verständlich, für Architekten geradezu verwirrend. Strafvollzugsarchitektur wird seit fast 150 Jahren nicht mehr an den Hochschulen unterrichtet und die Darstellungen in Film und Fernsehen sind oft realitätsfremd. Wohl deshalb, und auch aus Zeitgründen, wird bei Wettberwerben das Raum- und Funktionsprogramm möglichst raumsparend abgearbeitet. Die Raumwirkung unter Freiheitsentzug wird kaum oder nur mit hohlen Sätzen kommentiert. Die räumliche Qualität bleibt auf der Strecke. Die bei den meisten Entscheidungsträgern fehlende Kenntnis über den Zusammenhang von schlechter architektonischer Qualität und hohen Betriebskosten – Arbeitsunzufriedenheit, hohe Anzahl von Krankenständen, Übergriffe auf Beamte, Schikane unter den Insassen, Korruption, Schmuggel, Vandalismus – führt dazu, dass die heutige Wettbewerbspraxis kaum hinterfragt wird. Es ist daher dringend notwendig, die fehlenden 150 Jahre aufzuholen. Erkenntnisse der Psychologie, Soziologie und der Strafvollzugskunde müssen in die Entwürfe einfließen. Es ist dringend geboten, zeitgemäße architektonische Antworten auf die Fragen eines modernen Strafvollzugs zu finden.

Was ist das Strafende am Freiheitsentzug?

Der Freiheitsentzug in einer Strafvollzugsanstalt besteht aus einer Zwangsgemeinschaft von Bediensteten und Insassen, einem überwachten und äußerst limitierten Privatbereich, einem aufgezwungenen Tagesablauf, einer zugeteilten Anstaltskleidung, die oftmals nach dem Waschen nicht dem selben Insassen zugeteilt wird. Das betrifft in zahlreichen Justizanstalten auch die Unterwäsche. Auch die Nahrungsaufnahme ist strikt reglementiert. Hier teilen sich die Anstalten in solche, wo das Personal „besseres Essen“ als die Insassen bekommt, und solche, wo die Bediensteten und die Insassen gleich bekocht werden; in Anstalten, die eigenes Biogemüse anbauen, und solche, die täglich Fertigsoßen auf die Gerichte gießen. Jegliches Tun ist in einer Hausordnung festgehalten und jeder Verstoß hat disziplinarische Folgen. Die Matratze, auf der schon viele Menschen schwitzten, ist der intimste Bereich für den neuen Gefangenen. In einem Gefängnis, das in den letzten 20 Jahren gebaut wurde, gibt es vielleicht ein bis zum Boden reichendes Fenster. Das sieht schick aus und lässt viel Licht hinein. Es lässt sich aber nicht öffnen und erlaubt somit keine Frischluftzufuhr. Es sind zu viele Menschen auf zu wenig Raum, klirrende Metallgitter und Radios bilden eine permanente Geräuschkulisse. In dieser Atmosphäre soll der Gefangene den Mut finden, sich von seinen kriminellen Verhaltensweisen loszusagen und ein neues Leben im Einklang mit dem Gesetz aufzubauen? Oder, um es mit den Worten des ehemaligen österreichischen Justizministers und Strafvollzugsreformers Christian Broda zu sagen: „Der Freiheitsentzug ist schlecht. Uns ist bis jetzt nur nichts Besseres eingefallen.“

Was lässt sich aus diesem ernüchternden Befund für Architektinnen und Architekten ableiten? Freiheitsentzug bedeutet eine enorme psychische Belastung, nicht nur für die Haftzeit, sondern mitunter auch noch lange darüber hinaus. Das Spektrum der negativen Haftfolgen ist weit gefasst: Es reicht von Störungen im Gefühlsleben über paranoide Verhaltensmuster, Kontaktschwierigkeiten und mangelndem Zeitmanagement bis zu Hypochondrie und Introversion. Diesen negativen Haftfolgen gilt es entgegenzuwirken, stehen sie doch in eklatantem Widerspruch zum eigentlichen gesetzlichen Auftrag. An die Planenden richtet sich folglich die Frage, wie ein Gefängnis auf die Insassen wirken soll.

Sinneswahrnehmung unter Freiheitsentzug

Die äußeren Sinnesreize sind unter Freiheitsentzug stark limitiert, die innere Gereiztheit oft überwältigend. Beide Extreme kann man durch die Architektur stark beeinflussen. Hierzu muss man sich mit den Mitteln der Architektur und deren Wirkungsweisen unter Freiheitsentzug auseinandersetzen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Struktur der Wege und deren Erschließung.

„Nichts ersetzt die Qualität eines horizontalen Blicks in die Landschaft.“ Foto: Andrea Seelich

Der Weg vom Haftraum zum Arbeitsplatz des Insassen wird von diesem zweimal, manchmal auch viermal täglich gegangen. Es ist der immer gleiche Weg, möglichst kurz und wettergeschützt. Doch für den Insassen bedeutet kurz und wettergeschützt vor allem eines: Monotonie und Reizarmut. Für den Bediensteten mag der Weg zwar ebenso monoton sein, jedoch zählt für ihn vor allem Zeitersparnis sowie Sicherheit durch Routine. Die Insassen sehnen sich hingegen nach etwas ganz anderem: nach Abwechslung. Hier kann Architektur Lösungen bieten, beiden Ansprüchen gerecht zu werden. Gibt es zwei unterschiedliche Wege zur Auswahl, am besten einen wettergeschützten und einen, der über Außenbereiche führt, ist für Abwechslung gesorgt. Das Wettererleben beruhigt, der Körper erlebt Wärme, Sonnenschein, Regen, Schnee, Kälte – der Stoffwechsel wird stimuliert. Übrigens gilt dies nicht nur für Insassen, auch die Bediensteten schätzen eine doppelte Wegführung, nicht nur aus Gründen der Abwechslung im Vollzugsalltag, sondern vor allem – wenn diese klug geplant ist – aus Gründen der Sicherheit. Eine doppelte Wegführung bedeutet auch immer, einen Alternativweg bei besonderer Gefahrenlage zu haben. Die doppelte Wegführung kommt auch der sicherheitsfördernden Idee des zweifachen Zugangs zu den Vollzugsabteilungen entgegen. Hiermit sind zwar nur zwei Beispiele genannt, jedoch veranschaulichen sie eine Herangehensweise, die sich an den Erfordernissen des Strafvollzugs und gleichzeitig an den Bedürfnissen der Insassen orientiert. Diese auf der Kenntnis des Vollzugsalltags basierenden architektonischen Lösungen fördern einen konstruktiven und möglichst reibungsfreien Vollzugsalltag und tragen so erheblich zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags bei: Den Insassen dabei zu unterstützen, einen Weg in die Gesellschaft zu finden und ein Leben in sozialer Verantwortung und ohne weitere Straftaten zu führen. Auf diese Weise ließe sich eine moderne Gefängnistypologie entwickeln.

Dr. Andrea Seelich wurde 1969 in Prag geboren und wuchs in Washington, D.C., Bern und Wien auf. Sie studierte Architektur in Prag und befasste sich in ihrer Diplomarbeit mit dem Entwurf einer Justizvollzugsanstalt. Sie vertiefte das Thema im Zuge eines interdisziplinären Doktorats in Architektur und Kriminologie an der Technischen Universität in Wien. Ihre Erkenntnisse aus Praxis und Forschung publizierte sie u. a. in ihrer Monografie „Handbuch Strafvollzugsarchitektur“. Seit nunmehr 25 Jahren ist sie international beratend für Architekten, Justizvollzugsanstalten und Ministerien tätig. Sie hat mehr als 120 Justizanstalten besichtigt, analysiert und / oder geplant.

 

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