BDA-Kommentierung der RPW 2013

Mehr Qualität

2009 wurden in Deutschland die Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) vom damaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) veröffentlicht. Mit ihrem Inkrafttreten lösten sie die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995) ab. Im Rahmen einer Evaluation wurden sie nun – nach einer ersten Anwendungsphase – modifiziert und als „Richtlinie für Planungswettbewerbe“ (RPW 2013) eingeführt. Allerdings: Verbindlich ist die RPW 2013 zunächst nur für Bundesbaumaßnahmen. Auf Länderebene war die Einführung zwar nur empfohlen worden, ist inzwischen aber auch dort weitestgehend übernommen.

Mittelfristig, so der Plan, wird die RPW 2013 auch die Regeln für die Auslobung von Wettbewerben (RAW 2004) ersetzen, die als vereinfachte Alternative zur GRW entwickelt wurden, aber nur in einigen Bundesländern eingeführt sind. Bis dato haben in der Regel also nur die Bauverwaltungen von Bund und Ländern die Anwendung einer Wettbewerbsordnung verbindlich vorgeschrieben, ansonsten bestehen für Auslober von Wettbewerben keine rechtlichen Bindungen zur Anwendung der RPW oder RAW.  Mit der RPW soll nicht nur ein fairer Leistungswettbewerb sichergestellt werden, sondern auch ein rechtssicheres Verfahren, nach fairen Regeln durchgeführt.

Der BDA hat nun mit der Broschüre „Mehr Qualität durch Wettbewerbe. Die RPW 2013eine Kommentierung sowie Handlungsempfehlungen der Richtlinie vorgelegt. Dafür wurde der Originaltext der RPW mit eben diesen Handlungsempfehlungen und Kommentierungen des BDA-Arbeitskreises „Wettbewerbs- und Vergabewesen“ versehen. Dem Arbeitskreis gehören neben BDA-Präsident Heiner Farwick auch Walter Landherr (München), Martin Halfmann (Köln), Christine Edmaier (Berlin), Susanne Wartzeck (Dipperz) und Martin Zavracky (Rostock) an.

Mit ihren Neuerungen, so Heiner Farwick, „…erreicht die RPW 2013 einen großen Schritt auf dem Weg zu fairen Wettbewerbsverfahren. Dazu gehört, dass der Zugang zu nichtoffenen Wettbewerben anhand angemessener und nicht überzogener Kriterien geregelt werden soll und für die Vorauswahl unabhängige Fachleute hinzugezogen werden können. Gestärkt wurde der erste Preisträger des Wettbewerbsverfahrens: Sollten keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen, ist in der Regel der Wettbewerbsgewinner mit der Planung zu beauftragen.“

Mit der RPW 2013 würde der fachliche und faire Leistungsvergleich „als qualifizierendes Moment der Vergabe gestärkt.“  Den Leistungswettbewerb stärke der Richtlinientext der RPW 2013 weitergehend dadurch, so Farwick weiter, „dass für junge und kleinere Büroeinheiten ein fairer Zugang zu Vergabeverfahren verankert wird. Kleinere Büro-Organisationen und Berufsanfänger sollen durch geeignete Zugangsbedingungen angemessen beteiligt werden.“ Die bisherige Praxis, die mit umfassenden Referenzlisten und betriebswirtschaftlichen Kennzahlen den Zugang für junge und kleinere Architekturbüros zu Wettbewerben limitiert, so die Hoffnung des BDA, dürfte damit der Vergangenheit angehören.

Die Broschüre „Mehr Qualität durch Wettbewerbe. Die RPW 2013“ steht hier zum download bereit und kann beim BDA in gedruckter und gebundener Form angefordert werden. Außerdem wird sie einem Teil der Auflage der kommenden Ausgabe von der architekt beiliegen.

David Kasparek

 

 

Artikel teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert