Von der Denkmalpflege für den Erhalt des Baubestands lernen

Ressource Kulturerbe

Klimawandel und Ressourcenknappheit haben mit Brisanz die Notwendigkeit eines substanzschonenden und werterhaltenden Umgangs mit dem Baubestand in den gesellschaftlichen und fachlichen Fokus gerückt. Es geht erneut um einen Perspektivwechsel im Bauwesen und die Umkehrung von Denkansätzen: Umbau statt Neubau, Lowtech statt Hightech, langfristige Nutzungsperspektiven statt kurzfristige Erneuerungszyklen. Denkmalpflege – so die These dieses Beitrags der Architektin Christina Krafczyk – kann mit ihrem Wissen zur Bewertung und Erhaltung des Bestands ein wesentlicher Impulsgeber für das notwendige Umdenken sein.

Der Hinweis auf die Relevanz konservatorischen Wissens für das künftige Umsteuern im Bauwesen kam bereits seit den 1990er-Jahren durch die Arbeiten von Uta Hassler. Hier wurde erstmals die Bedeutung eines Perspektivwechsels, auch für die Denkmalpflege und den Umgang mit dem Bestand, formuliert und begründet. Mit ihrem breiteren, über die rein kunstwissenschaftliche Ausrichtung der Denkmalpflege hinausgehenden Forschungsansatz zur Veränderungsdynamik der gebauten Umwelt, wurden Grundlagen für aktuelle Fragen der Werterhaltung gelegt.

Hassler konnte zeigen, dass die Rückkehr zu den Prinzipien langfristiger Nutzung für die gebaute Umwelt notwendig ist – und wie groß der Rückgang der durchschnittlichen Haltbarkeit der Objekte im Bestand ist: Je jünger der Bestand, desto geringer ist seine Chance auf Überleben.(1) Viele ältere solide Bauten sind Beispiele zukunftsfähiger Konstruktionen, für „Kurzfristobjekte“ des jüngeren Bestands sind Konzepte einer Weiternutzung auf Zeit notwendig – und auch hier muss, wie beim Denkmalschutz, eine Auswahl getroffen werden. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege hat, aufbauend auf Hasslers Argumentationslinie, in den letzten beiden Jahren mit Aktionen auf die Relevanz der Denkmalpflege für eine exzellente Umbau-, Klima- und Kulturpolitik hingewiesen.(2)

Das Mathematische Institut der Universität Göttingen (1929) nach dem Entwurf des Preußischen Hochbauamtsleiters Werner Seidel beeindruckt mit seiner soliden, architektonisch qualitätvollen Gestalt und seiner überraschend guten baulichen Überlieferung. Dazu gehört der fast vollständig original erhaltene Außenbau mit bauzeitlichen Fenstern und Türen, die im Inneren in wesentlichen Teilen original erhaltene baufeste Ausstattung sowie kernbauzeitliche Gebäudetechnik. (Mathematisches Institut, Universität Göttingen, 1929, Bibliothek im Obergeschoss, Foto: Andreas Bormann, 2021)

Alle sprechen vom Bestand

Während der letzten fünf Jahrzehnte, in denen die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer bestehen, hat sich der Fokus der Bautätigkeiten weg vom Neubau hin zum „Bauen im Bestand“ verlagert. Der „Bestand“ ist freilich heterogen und stammt – so wissen wir aus der genannten Forschung seit den 1990er-Jahren(3) – zu mehr als der Hälfte aus der Phase des Wiederaufbaus nach dem Zweiten Weltkrieg, des Wirtschaftswunders und seiner Folgejahre. Nur ein deutlich kleinerer Teil des Gebäudebestands ist deutlich älter als 100 Jahre, und nur zum kleinsten Teil, circa zwei bis drei Prozent des Gebäudebestands, handelt es sich um ausgewiesene Baudenkmale. Die jüngeren Bestände folgen anderen Erhaltungsprozessen als die Objekte vorindustrieller Bauproduktion. Das Problem der Masse junger Bestände ist sowohl ein Problem der Erhaltung wie auch der Inventarisation, sowohl in in der Breitenerhaltung wie in der Denkmalpflege.

Transferpotenziale aus der Denkmalpflege

Denkmalpflege hat im Umgang mit dem vergleichsweise kleinen, aber hochkarätigen Denkmalbestand in beachtlicher Kontinuität und in erfolgreichem interdisziplinären Ansatz Schutzinstrumente, Methoden und Wertesysteme zur Bewertung und Erhaltung entwickelt und etabliert. Insbesondere im 19. Jahrhundert wurden dazu die Grundlagen gelegt: durch Etablierung staatlicher Institutionen der Denkmalpflege und der Bauwissenschaften an den polytechnischen Schulen, durch enzyklopädische Aufarbeitung und Vorhalten von tradiertem Bau- und Erhaltungswissen sowie durch die seither laufende systematische Inventarisationsarbeit in der Denkmalpflege.

Mathematisches Institut, Universität Göttingen, 1929, Sitzungssaal, Foto: Andreas Bormann, 2021

Mit dem Fortschreiten der Industrialisierung im Bauwesen, vor allem in der Phase des Baubooms der Nachkriegszeit, gingen Denkmalpflege und Bauwesen weitgehend getrennte Wege. Der Gedanke des stetigen Unterhaltens, Pflegens und Reparierens – traditionell gebunden an eine handwerklich geprägte Herangehensweise – spielte für das primär industriell geprägte Bauen keine Rolle mehr. Die entsprechenden Praktiken gingen, zumindest in der Breite, weitgehend verloren. Erst seit den letzten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts gelingt es, tradiertes Bauwissen zur Bewertung und Erhaltung des historisch älteren Kulturerbes durch Forschung und Praxis zu rekapitulieren.(4) Umso relevanter ist daher heute die Arbeit staatlicher Denkmalpflege mit ihrem Ansatz der materiellen Konservierung, Reduktion des Ressourcenverbrauchs und der Betonung des Nutzens dauerhafter kultureller Systeme, wenn es nun um Fragen des Umgangs mit dem gesamten Baubestand geht.

Anders als beim Neubau haben wir es beim Umgang mit dem Bestand mit einer Umkehrung der Planungsprozesse zu tun. Wir müssen notwendigerweise von den jeweiligen Gegebenheiten und individuellen Qualitäten des Bestehenden ausgehen und in der Lage sein, im Planungsprozess die Potenziale des Bauwerks für eine substanzschonende Weiternutzung möglichst frühzeitig zu identifizieren. Dazu nutzt die Denkmalpflege Vorgehensweisen, die aus der Tradition der Bauforschung stammen. Das sind zum einen Methoden der Bauanalyse und Baudokumentation als Grundlagen für eine Bau- und Veränderungsgeschichte sowie zur Beurteilung von gestalterischen, konstruktiv-technischen und handwerklichen Qualitäten. Zum anderen führt sie Kenntnisse über historische Baukonstruktionen, Materialien und Bautechniken zusammen und nutzt Methoden der Schadensanalyse und der konservatorischen Befunderhebung.(5)

Mathematisches Institut, Universität Göttingen, 1929, Türdrücker und Langschilde aus Ersatzteillager des Hausmeisters, Foto: Arne Herbote, 2021

Für die Bewertung und den Umgang mit dem großen Baubestand der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts müssen die spezifischen Kenntnisse vertieft und neue Mittel für Grundlagenermittlungen entwickelt werden, um in größerer Breite objektspezifische Erhaltungsmaßnahmen realisieren zu können. Diese Aufgabe können jedoch weder die Denkmalämter noch einzelne Institutionen leisten. Denkmalpflege kann zwar einen Teil der Systematik des Wissenserwerbs zur Verfügung stellen; in der Erhaltung der Breite des jungen Bestands sowie der jungen Denkmäler sind jedoch neue Vorgehensweisen notwendig. Es ist unverzichtbar, Forschungsprogramme und anwendungsbezogene technische Entwicklungen zu intensivieren.(6) Notwendig sind zudem archivalische Studien zur Bau- und Produktionsgeschichte in Verbindung mit Forschungen zu Konstruktionen und Materialien der jüngeren Bestände.(7) Hierfür müssen institutionen- und disziplinenübergreifend neue Kooperationsmodelle und Projekte entwickelt und ihre Ergebnisse der Praxis zur Verfügung gestellt werden. Um Personal in Bau- und Planungsämtern, in kommunalen Denkmalschutzbehörden und vor allem in der Praxisaufgabe des ressourcenschonenden Bauens im Bestand aufzubauen, müsste das an „Bestand“ und „Denkmalpflege“ orientierte Lehrangebot an Hochschulen und Baufachschulen nicht nur deutlich ausgeweitet und in die allgemeine Aus- und Fortbildung integriert, sondern auch mit ingenieurwissenschaftlichen Themen im Bereich Ressourcenmanagement und Bauwerkserhaltung verknüpft werden. Es greift zu kurz, zukünftig lediglich mehr Entwurfsaufgaben im Bauen im Bestand an den Architekturfakultäten anzubieten – wenn nicht das notwendige disziplinenübergreifende Überblickswissen zur Bewertung und Erhaltung von Baubeständen in Forschung und Lehre erarbeitet und qualitätssichernd vermittelt wird.

Mathematisches Institut, Universität Göttingen, 1929, Fliesenspiegel mit Ausgussbecken, Foto: Arne Herbote, 2021

Erhaltungskompetenz

Denkmalpflege in der ganzen Breite ihrer Institutionen und Akteure verlängert mit ressourcenschonender Pflege und Wartung die Lebensdauer von Gebäuden und Ausstattungen. Sie hat dafür Konservierungsmethoden und nachhaltige Reparaturtechniken entwickelt und lange erprobt. Dieses Wissen kann sie für substanzschonende Erhaltung zur Verfügung stellen. Exemplarisch sind hier zu nennen: das Wissen über langlebige reparaturfreundliche Bautechniken und Baumaterialien, das Wissen über Weiternutzungsoptionen, historische Klimaanpassungen in regionaltypischen Bauweisen sowie Robustheit durch reduzierten Technikeinsatz.

Die Verlängerung der Nutzungsdauer von Gebäuden und das Gebot der Eingriffsminimierung sind zielführende und übertragbare Grundsätze der Denkmalpflege. Widerstandsfähigkeit ist eine der wichtigsten Eigenschaften, die viele der älteren Denkmäler auszeichnet und durch die sie in der Lage waren, aufgetretenen Widrigkeiten standzuhalten. Wenn möglich, sollten daher die Maßnahmen, die derzeit im Zusammenhang mit energetischen Ertüchtigungen und Modernisierungsmaßnahmen ergriffen werden, die Fähigkeit der Denkmäler zum weiteren Überleben nicht gefährden.(8)

Die Objekte der Moderne hingegen – und vielfach auch noch die Bauten der Nachkriegs- und Boomjahre – sind oftmals durch Konstruktionen geprägt, die nicht für eine lange Dauer gedacht und nicht für eine langfristige Nutzung konstruiert waren. Das betrifft allerdings weniger die Konstruktionen an sich, als vielmehr ihr Zusammenwirken mit dem inneren Ausbau, den Einsatz von Verbundmaterialien und -konstruktionen, die Verwendung von – mittlerweile als problematisch erkannten – Dämmstoffen und Fugenmaterialien, die Gebäude- und Anlagentechnik und vieles andere mehr. Für die Erhaltung dieser Objekte muss sich die Denkmalpflege für neue Herangehensweisen öffnen und neue, nachvollziehbar formulierte „Ausnahmeregelungen“ konzipieren.

Schutzinstrumente und Finanzierungsanreize

Mathematisches Institut, Universität Göttingen, 1929, nördliche Freitreppe, Detail der Wange am Zwischenpodest, Foto: Elmar Arnhold, 2021

„Kulturdenkmale sind zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen“(9) – dieser Grundsatz steht an der Spitze des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG) und wird als öffentliche Aufgabe des Landes definiert. Die gesetzlich etablierten Vorgehensweisen, Pflichten, aber auch Befreiungen und Abwägungsempfehlungen mit anderen öffentlichen Interessen könnten Basis einer (zunehmend geforderten) Umbauordnung bieten, um neue Korridore der Weiternutzung zu entwickeln. Ein erster Schritt in diese Richtung stellt der Vorschlag der Bundesarchitektenkammer (BAK) für eine Änderung der Musterbauordnung dar, der in der Niedersächsischen Bauordnung bereits umgesetzt wurde. Hier wird bei geringfügigen Eingriffen erlaubt, dass die Bestandsbauten nicht mehr leisten müssen als zu ihrer Erbauungszeit.

Innerhalb der länderspezifischen Denkmalschutzgesetze gibt es in der Regel keine Bedeutungsabstufungen – für alle Objekte gilt der gleiche Schutzstatus. In der Praxis wird davon beispielsweise in Bezug auf die Privilegien und Prominenz von Objekten des UNESCO-Weltkulturerbes sowie dem Status „nationaler Bedeutung“ von Baudenkmalen in nationalen Förderprogrammen abgewichen. Für einen Erhalt des Bestands in der Breite sollten aus jetziger Sicht differenzierte Schutzkategorien entwickelt und gefördert werden, die nicht nur die hochkarätigen Baudenkmale, sondern auch die qualitätvollen, „soliden“ Bestandsbauten besonders berücksichtigen.(10) Eine gestaffelte steuerliche Begünstigung von Erhaltungsmaßnahmen dieser erweiterten Kategorie, ähnlich der Abschreibungsmöglichkeit bei Baudenkmalen, wäre ein sinnvoller und potenziell wirkmächtiger Anreiz.

Auch wird es darum gehen müssen, die zukünftige Förderpolitik und die Richtlinien im Bauwesen so anzupassen und auszustatten, dass die Pflege und intelligente, ressourcenschonende Aktivierung des Bestands Vorrang gegenüber Abbruch und Neubau erhalten. Hier wäre die oben genannte, von der BAK angestrebte Änderung der Musterbauordnung bezüglich der Genehmigungs- und CO2-Bilanzierungspflicht bei Abbruchvorhaben ein wichtiger Meilenstein.

Mathematisches Institut, Universität Göttingen, 1929, Wandtafel, Foto: Arne Herbote, 2021

Als ein Beispiel für wirkmächtige Finanzierungsanreize sei hier eine erfolgreiche Kampagne der Bundesingenieurkammer in Kooperation mit der Gesellschaft Bautechnikgeschichte genannt, die sich auf historische Eisenbahnbrücken bezieht. Die bisherige investive Finanzierungsstrategie des Bundes begünstigte nur den Ersatzneubau. Diese Strategie hatte in den vergangenen zwölf Jahren zu erheblichen Verlusten von geschützten Brückenbauwerken – deutschlandweit circa 1000 Brücken – geführt.

Glücklicherweise konnte in der Neufassung der dritten Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV III, 2020 – 2029) zwischen Bund und Bahn erreicht werden, dass auch die Instandsetzung geschützter Anlagen und Bauten der Eisenbahn gefördert wird.(11) Aus unserer Sicht kann die zukünftige besondere Berücksichtigung von Baudenkmalen bei Instandsetzungen eine Vorreiterrolle einnehmen, wenn es darum geht, neben dem Erhalt von kulturellen Werten auch substanziell im Sinne der Ressourcenökonomie Baumaterial und Mittel zu schonen.

Es müssen also ressortübergreifende Förderungen für objektspezifisch verträgliche technologische Lösungen für eine effizientere Energienutzung in historischen Gebäuden konzipiert und implementiert werden. Vorbildliche Lösungen bei den Schutzobjekten könnten wiederum im Rahmen eines adaptierten Transfers auf den „normalen“ Bestand übertragen werden.

Mathematisches Institut, Universität Göttingen, 1929, Briefeinwurfschlitz im Türblatt, Foto: Elmar Arnhold, 2021

Aufmerksamkeit in Öffentlichkeit und Politik

Um eine größere politische und öffentliche Aufmerksamkeit dafür zu erzielen, wie relevant das Kulturerbe in Fragen der Nachhaltigkeit und der aktuellen Klimaschutzdebatte ist, haben auf Bundesebene das Deutsche Nationalkomitee (DNK) und die Vereinigung der Denkmalfachämter in den Ländern (VDL) in den letzten zwei Jahren erfolgreiche Themenschwerpunkte gesetzt. Dazu zählt unter anderem die Lobby-Kampagne Denkmalschutz ist aktiver Klimaschutz der VDL sowie eine Netzwerkveranstaltung des DNK in Kooperation mit der VDL im Juni 2022 unter dem gleichen Titel. Im Ergebnis der Veranstaltung wurde deutlich: „(…) Eine neue Bestands- und Reparaturkultur fordert die konsequente Fortführung des begonnenen Umdenkens, in der Planung und unserem Verhältnis zu Richtlinien und Normen, in der Wissenschaft- und Forschungspolitik, in den Modellen der Finanzierung, Förderung und Besteuerung, den Formaten der Bildung und Vermittlung, im Bereich von Ausbildung und Wissenstransfers, in genutzten Methoden und Instrumenten, letztlich auch in unserer Dialogkultur.“(12)

Dr. Christina Krafczyk leitet seit 2017 das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege (NLD). Die promovierte Architektin begann ihre Laufbahn als Assistentin bei Uta Hassler am Lehrstuhl Denkmalpflege und Bauforschung an der TU Dortmund. Während dieser Zeit war sie mit eigenem Büro in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften tätig. Ab 2005 arbeitete sie als Oberassistentin am Institut für Denkmalpflege und Bauforschung im Departement Architektur der ETH Zürich sowie seit 2008 am Institut Bauwerkserhaltung und Tragwerk im Departement Bauingenieurwesen der TU Braunschweig. Krafczyk ist unter anderem Gründungsmitglied der Gesellschaft für Bautechnikgeschichte, Mitglied der Historischen Kommission Niedersachsen, der Dehio-Vereinigung, bei ICOMOS, des Stiftungsrats der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und im Beirat der Bundesstiftung Baukultur. 2021 und 2022 war sie Ländervertreterin in der EU-Expertengruppe OMC-Group „Strengthening Cultural Heritage Resilience for Climate Change“.

Fußnoten

1 Uta Hassler, Long-term-Buildingstock survival and intergenerational management: the role of Institutional Regimes, in: Building Research & Information 37, 2009; Uta Hassler, Preserving the recent past?, in: Uta Hassler (Hrsg.), Vom Baustoff zum Bauprodukt, Zürich 2018, S. 47; Uta Hassler: Ein Erhaltungsparadox, in: Die Archivierung der Gegenwart, Wien 2024, S. 49–64.

2 Die Kampagne wurde mit der vom Land Niedersachsen geförderten Publikation Uta Hasslers „Bauen und Erhalten“ (Zürich 2020) gestartet.

3 Uta Hassler / Niklaus Kohler / Herbert Paschen (Hrsg.): Stoffströme und Kosten in den Bereichen Bauen und Wohnen. Berlin / Heidelberg 1999 (Konzept Nachhaltigkeit. Studienprogramm. Hg. v. Enquete-Kommission „Schutz des Menschen und der Umwelt“ des 13. Deutschen Bundestages); Uta Hassler / Niklaus Kohler / Philip Steadman (Gastherausgeber): Building Research & Information 37 (2009), H. 5 – 6, Sonderheft: Research on Building Stocks; Daten zum Industriebestand, in: Uta Hassler / Niklaus Kohler: Das Verschwinden der Bauten des Industriezeitalters, Tübingen 2004.

4 Maßgeblich DFG-Sonderforschungsbereich 315 „Erhalten historisch bedeutsamer Bauwerke“, Universität Karlsruhe. Jahrbücher und Empfehlungen für die Praxis.

5 Siehe Anm. 2.

6 DFG-Schwerpunktprogramm 2255 „Kulturerbe Konstruktion“- 2021 – 2026.

7 Uta Hassler (Hrsg.): Vom Baustoff zum Bauprodukt, Zürich 2018.

8 OMC-Group „Strengthening Cultural Heritage Resilience for Climate Change“, Empfehlungen 2022 (https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/4bfcf605-2741-11ed-8fa0-01aa75ed71a1/language-en); Uta Hassler / Niklaus Kohler (Gastherausgeber): Building Research and Information 42 (2014), H.2, Sonderheft: Resilience in the Built Environment.

9 NDSchG § 1, Satz 1.

10 Siehe auch: BDA Nordrhein-Westfalen: Bestand braucht Haltung, Düsseldorf 2016, S. 2 – 3.

11 Ulrich Knufinke / Christina Krafczyk / Steffen Marx / Johanna Monka-Birkner / Moritz Reinäcker: Eisenbahnbrücken als „Denkmale im Netz“. Neue Ansätze für die Inventarisation?, in: Die Denkmalpflege 80 (2022), S. 155 – 161.

12 Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz (Hrsg.): Dokumentation Netzwerkdialog „Denkmalschutz ist aktiver Klimaschutz“, Paderborn 2022.

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