architekten und richter

Der Form genügend

Formvorschriften bilden Rahmenbedingungen und Orientierungshilfen, stellen gleichsam Fallstricke dar. Herausstechend sind diesbezüglich einerseits die sich im eigenen Honorarrecht der Architekten befindlichen zwingenden Formvorschriften. Nicht minder beachtenswert sind jedoch auch auftraggeberseitige Formmaximen, insbesondere dann, wenn es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Eine Mehrzahl von honorarrechtlichen Regelungen im verbindlichen Preisrecht zwingen die Parteien – damit entsprechende Honorarparameter architektenseitig durchgesetzt werden können – … Mehr lesen

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Gesamtschuld

Keine Gesamtschuld zwischen Co-Architekten (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 – VII ZR 193/14 – OLG Celle): In dieser interessanten Entscheidung hat der BGH die gesamtschuldnerische Haftung von Architekten und Ingenieuren weiter eingeschränkt: Ursprünglich ging die Rechtsprechung von einer Gesamtschuld zwischen Architekten und Sonderfachleuten wie Tragwerksplanern, Baugrundgutachtern und anderen aus. Der Auftraggeber konnte nach Belieben jeden Beteiligten auf die gesamte … Mehr lesen

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Die Splitter im Anspruch des Architekten

Am 24.06.2004 entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 259/02): „Eine an den Leistungsphasen des § 15 HOAI orientierte vertragliche Vereinbarung begründet im Regelfall, dass der Architekt die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolges schuldet. Erbringt der Architekt einen derartigen Teilerfolg nicht, ist sein geschuldetes Werk mangelhaft.“ Konkret billigte der BGH die Kürzung des Architektenhonorars durch den Bauherrn wegen Nichterbringung … Mehr lesen