BDA-Partner: Dorma

Barrierefrei Zugänge

Die Schwelle als Übergang von einem Raum zum anderen ist in der Architektur von großer Bedeutung. Zum einen definiert sie als bauliches Element auf theoretischer Ebene die Durchlässigkeit einer räumlich gedachten Membran, zum anderen ist sie ein konkretes Detail im Praktischen, das so ausgeformt sein muss, dass es zwar als Übergang zwischen A und B erkennbar ist, aber keine unüberwindbare Hürde darstellt. Letzteres gilt nur in Einschränkungen, ist doch der gemeinen Haus- oder Wohnungstür – und den Menschen, die hinter ihr wohnen – zu wünschen, dass ungebetene Gäste oder Eindringlinge sie zu keinem Zeitpunkt überwinden mögen.

Dennoch: In Zeiten, in denen es durch die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft längst nicht mehr nur darum geht, auch Eltern mit Kinderwagen und Menschen im Rollstuhl den mühelosen Zugang zu Gebäuden und Zimmern zu ermöglichen, ist die Barrierefreiheit eines der großen Themen in der Architektur geworden. Fahrzeuge und Hilfsmittel aller Art erleichtern bei krankheits- oder altersbedingten Gebrechen die Fortbewegung und umso ärgerlicher sind da Planungen, die unbedacht ganze Gruppen der Bevölkerung ausschließen – eben all jene, denen gedachte Schwellen zu konkreten Barrieren werden. Längst haben Verordnungen und Normen dafür gesorgt, dass nicht nur aus Entwurfsgründen eingeführte Schwellen zu eben solchen Barrieren werden – vor allem bei Nachrüstungen können sie zu unnötigen Komplikationen bei der Bewegung durch die inneren Räume eines Hauses führen. So werden die in der geltenden DIN 4102 geforderten „Feuerschutzabschlüsse“ oft zu wörtlich genommen und mutieren dabei zu „Raumabschlüssen“, die nicht ohne weiteres von jedermann zu überwinden sind. Dies kann unterschiedliche Ursachen haben, ist aber oft allein in der tatsächlichen Schwere der Türen begründet.

Dank der DIN EN 14637 ist zwar geregelt, dass Brandschutz und Barrierefreiheit in Einklang zu bringen sind, die Ergebnisse jedoch lassen oft zu wünschen übrig – und das nicht nur auf formalästhetischer, sondern auch auf pragmatischer Ebene. Ob sogenannte Feststelltüren – deren Arritierung mit eigenem Feuermelder ausgestattet sind, die sich im Brandfall löst und die Tür somit bei Feuer verschließt – oder schwere Türen, die mittels Automation leicht zu öffnen sind: beide Varianten mit ihren Untergattungen führen nach wie vor zu Problemen in der Benutzung. Auch das „leichte Begehen von Brandschutztüren“ ist geregelt – eben in jener genannten DIN EN 14637. Eine weitere DIN (18040, Teil 1 und 2) beschreibt insbesondere die Anforderungen für diese Türen.

Der BDA-Partner Dorma hat in seinem Portfolio mehrere Lösungen, die beides in sich vereinen: den Brandschutz sowie die leichte Zugänglichkeit im Sinne der  Barrierefreiheit. So ist die klassische Dorma-Serie TS 93 bereits seit geraumer Zeit mit der sogenannten „Easy Open“-Technologie ausgestattet. Dieses System überzeugt durch ein stark abfallendes Öffnungsmoment, man kann es mit geringem Kraftaufwand öffnen, da die Automation den Benutzer unterstützt und ihm bei zunehmendem Öffnungswinkel immer mehr Arbeit abnimmt. Als Feststellvorrichtung oder -anlage ist TS 93 ebenso für ein- wie für zweiflügelige Türen geeignet und entspricht somit der DIN 18040. Durch die serienmäßige Schließverzögerung ist  der Transport von Gegenständen durch die Türen ohne Probleme möglich. Verschiedene Gleitschienen und Türschließmodelle machen das modular aufgebaute System zur sinnvollen Lösung für unterschiedliche Funktionsanforderungen. Selbst bei Türflügelbreiten bis 1.600 Millimeter ist eine Öffnungsdämpfung gewährleistet. Elektromechanische Feststellfunktion, sowie integrierte Rauchmelder können im TS 93 System zudem voll integriert werden.

David Kasparek

www.dorma.com/de

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