editorial

codex und index

Unn do woret widder amol soweit! In Köln ist Karneval. Das Hin und Her zwischen Burleske und Drama ist dem Leben in der Domstadt förmlich einbeschrieben. Das gilt auch für die wenigen anderen Bereiche des Lebens, die nicht von Jecken und FC-Fans bestimmt werden. Der Wirbel um das Projekt eines Jüdischen Museums in der Domstadt beispielsweise legt sich einfach nicht. Das Projekt, das die bedeutende Archäologische Zone im Zentrum der Domstadt krönen soll, hat, was Irrungen und Wirrungen, Intrigen und Komplotte im Planungsprozess angeht, in etwa die Dimensionen des Berliner Flughafens, der Hamburger Elbphilharmonie und des World Congress Center Bonn erreicht. Da simmer dabei!

Zugleich ist der Kölner Fall ein gutes Lehrstück, an dem sich gesellschaftliche Umgangsformen mit der Kultur des Bauens in der Stadt vorführen lassen. Und es ist ein Projekt von öffentlichem Interesse, an dem sich eine zentrale Strategie des Handelns des BDA diskutieren lässt. Denn zu den Widersachern des Bauwerks am Kölner Rathausplatz, das die BDA-Mitglieder Wandel Hoefer Lorch aus Saarbrücken als Gewinner des europaweit ausgelobten Wettbewerbs bauen sollen, gehört nicht nur eine Bürger-initiative, sondern auch ein bekannter Kölner BDA-Kollege, der vor knapp einem Jahr öffentlich einen seiner Auffassung nach preiswerteren Gegenentwurf präsentierte. Die Gegner des Projekts machten sich diesen Vorschlag zu eigen und fordern seit Oktober 2013 einen Bürgerentscheid zwischen der bestehenden Ausführungsplanung und dem Gegenvorschlag.

Das wiederum erboste den Kölner BDA so sehr, dass er in einer ungewöhnlich scharf formulierten Pressemitteilung das eigene Mitglied öffentlich zur Ordnung rief. Inzwischen hat man den Fall beredet und in einer weiteren Pressemitteilung beidseitig Fehler eingeräumt. Der BDA-Vorstand hätte sich vor der ersten Pressemitteilung um ein Gespräch mit dem eigenwilligen Projektkontrahenten bemühen müssen, bleibt aber bei seiner Auffassung, dass es im Sinne der Wettbewerbskultur nicht zulässig sei, „mit eigenen Entwürfen die Arbeit anderer mit der Planung beauftragter Kollegen in Frage zu stellen und zu beschädigen“. Der Zurechtgewiesene wiederum will lediglich als sachkundiger Bürger einen strukturell aufzufassenden Diskussionsvorschlag – und keinen akquiseverdächtigen Gegenentwurf – gemacht haben, der erst von der Bürgerinitiative fotorealistisch ausgearbeitet worden sei.

Auch wenn sich zu Köln ein Burgfrieden abzeichnet, bleibt die Frage: Darf ein Mitglied des BDA, das sich satzungsgetreu und codexkonform verhält, am Ergebnis eines Wettbewerbs oder am Entwurf eines Kollegen öffentlich Kritik äußern? Oder gebietet das kollegiale Solidaritätsgebot Schweigen trotz vermeintlich besseren Wissens?

Die Frage rührt an die Grundfesten des Selbstverständnisses des Bundes und seiner Mitglieder. Die öffentliche Stellungnahme zur Bewertung von städtebaulichen Entwicklungen, zu architektonischen Projekten, zur Politik der Stadt, zu Wettbewerben gehört zu den wichtigsten Aufgaben – und Strategien – des BDA. Die öffentlich gemachte kritische Bewertung von Städtebau und Architektur ist ein wesentlicher Teil einer Baukultur. Der BDA hat dank der Qualifikation seiner Mitglieder nicht nur die Möglichkeit zur Abgabe qualitativer Urteile, sondern sogar, in Anbetracht seines grundsätzlich gegenüber der Gesellschaft verantwortungsvollen Handelns, die Pflicht dazu. Und wer jemals in einer Kommune eine Meinung geäußert hat, die dem Verwaltungshandeln oder dem politischen Willen zuwidergelaufen ist, weiß , wie weh es tun kann, wenn man auf den Index gesetzt wird.

Doch rechtfertigt dies nicht alles. Wie stets liegt die Lösung in der Angemessenheit der Mittel. Kritik an Projekten darf immer vorgetragen werden: Selbst in der Ausführungsphase von Projekten muss es BDA-Architekten möglich sein, auch in Bezug auf Projekte von anderen BDA-Mitgliedern begründbare Hinweise auf bessere Möglichkeiten zu geben – solange sie konstruktiv vorgetragen werden. Und sie müssen kollegial sein: Das heißt einerseits, dass der Ton die Musik macht. Der Respekt vor der Leistung eines anderen muss auch bei der berechtigtsten Kritik erkennbar sein. Das heißt andererseits: Die Kritik darf auch nicht die Spur des Anscheins erwecken, dass sie mit dem Versuch verbunden ist, das Projekt für sich selbst zu akquirieren. Die persönliche Polemik, die unlängst ein Münchner Architekt gezielt medial einsetzte, um den Entwurf von Franco Stella für das Berliner Stadtschloss zu diskreditieren und seinen (beim Wettbewerb ausgeschiedenen) Entwurf zum Berliner Stadtschloss nach vorn zu bringen, war deshalb ziemlich „daneben“.

Andersherum gesehen bedeutet dies: Öffentliche Kritik von anderen Architekten sollten bauende Architekten ertragen können, solange sie in Form eines kollegialen Ratschlags oder Urteils formuliert wird. Schließlich geht es – hoffentlich – um die „beste Lösung“. Wahre Kollegialität indes erweist sich schon vor der öffentlichen Stellungnahme: Das persönliche Gespräch und die Einladung in einen internen Kreis, bei dem mit offenen Karten gespielt wird, könnten eine gute Form der Entwurfskritik sein, die aber nur selten oder nie geübt wird. Solche Formen einer streitbaren Auseinandersetzung um die Zukunft unserer Städte können den Bund indes nur stärker machen.

Andreas Denk

Foto: Andreas Denk

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