BDA Hessen

Konzept gefordert

Fragen nach partizipatorischen Prozessen in Architektur und Stadtplanung sind aktuell sehr virulent: möglichst viele Menschen sollten oder müssten in Entscheidungsprozesse eingebunden werden – darin besteht zunächst Einigkeit. Uneinig ist man sich indes, wie man Bürger in die Planung von Stadt mit einbezieht, ohne dass die Werkstattverfahren zu reinen Mecker-Veranstaltungen verkommen. Auch mehren sich die Stimmen, die nach einer zunächst gelungenen Einbindung von Anwohnern das fertige Ergebnis dennoch als ungenügend beurteilen – ästhetisch wie funktional. In Wiesbaden steht die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zum Neubau der Rhein-Main-Hallen exemplarisch dafür.

In einer Pressemitteilung begrüßt der BDA Wiesbaden, dass Bürger in für die Stadt wichtige Entscheidungen einbezogen werden sollen, kritisiert jedoch: „…eine Bürgerbeteiligung sollte so geplant und durchgeführt werden, dass die Anliegen der Bürger auch tatsächlich als fundierte Grundlage bei Entscheidungen über stadtprägende Planungen genutzt werden können. Zu den wesentlichen Aspekten einer solchen Bürgerbeteiligung gehört es einerseits, dass die beteiligten Bürger durch Information und Vermittlung urteilsfähig gemacht werden und zum anderen, dass Bürgerbeteiligung und Expertenwissen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind, damit sie nicht gegeneinander ausgespielt werden können. Sinnvollerweise muss Bürgerbeteiligung so durchgeführt werden, dass ein urteilsfähiger Kenntnisstand vor einem Wettbewerbsverfahren erreicht wird, um die Anliegen der Bürger schon in die Auslobung integrieren zu können.“

In der Art und Weise, Bürgermeinungen über den Wettbewerb zu den Rhein-Main-Hallen einzuholen, wie dies nach Abschluss der ersten Wettbewerbsphase geschehen sei, sieht der BDA Wiesbaden jedoch keines dieser beiden Kriterien erfüllt: Die geringe Belast­barkeit der Ergebnisse der Bürgerbefragung sei der unzureichenden Planung der Beteiligung geschuldet. Statt dessen müsse prinzipiell gewährleistet sein, dass die an Wettbewerben teilnehmenden Planungsbüros, die für ihre Beiträge einen hohen Aufwand betreiben, ein faires Verfahren zu erwarten haben und von vorneherein wissen, wie dieses Verfahren durchgeführt und die Entscheidung gefällt werden soll. Mit einer nach einer Wettbewerbsentscheidung ad hoc eingeholten Bürgermeinung sei das jedoch nicht eingehalten.

Die BDA-Gruppe Wiesbaden spricht sich daher dagegen aus, die Ergebnisse der Umfrage bei der weiteren Entscheidung über die Rhein-Main-Hallen zu berücksichtigen und regt stattdessen an, grundsätzlich Konzepte zur Bürgerbeteiligung für planerisch wichtige Aufgaben in Wiesbaden zu erarbeiten und zu diskutieren und sich dabei der Erfahrung aus anderen Kommunen sowie der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen zu bedienen. Diese Konzepte sollten mit anderen Verfahren und Gremien zur Sicherung guter Architektur – wie Wettbewerbsverfahren und Gestaltungsbeirat – in Einklang gebracht werden, bevor sie eingesetzt werden. Erst wenn hierzu in Bürgerschaft, Politik, Verwaltung und Architektenschaft Einigkeit hergestellt würde, könne Bürgerbeteiligung so durchgeführt werden, dass für alle verständliche, tragbare und der Komplexität der Aufgabe gerecht werdende Ergebnisse erzielt werden können. Der BDA Wiesbaden zu einem weiteren Austausch zu diesem Thema zur Verfügung.
Red.

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