Gespräche mit Susanne Wartzeck

In Mays Wohnzimmer

Die Präsidentin des BDA, Susanne Wartzeck, und der Chefredakteur dieser Zeitschrift, Andreas Denk, treffen sich diesmal in der Siedlung Römerstadt, die Ernst May 1925 – 1927 in Frankfurt geplant hat. Wir sind zu Gast in einem Haus, das die Ernst-May-Gesellschaft unter Bewahrung der Originalsubstanz wieder hergerichtet hat. Wir sitzen im Wohnzimmer, das mit „bauzeitlichen“ Serienmöbeln von Franz Schuster ausgestattet ist, und blicken in die Frankfurter Küche und in den Zier- und Nutzgarten, der den Anwohnern nicht nur zur Freude, sondern auch zur Selbstversorgung diente. Unser Thema brennt auf den Nägeln: Es geht um Vergabeverfahren (VgV) und Architektur-Wettbewerbe.

Andreas Denk: Die Vergabeordnung und das Wettbewerbswesen sind zwei Dauerbrenner der berufspolitischen Debatte – beide Themen waren Schwerpunkt der BDA-Bundesvorstandssitzung im März. Was haben Sie der angeregten Diskussion entnommen?

Susanne Wartzeck: Beides bereitet zunehmend Probleme im alltäglichen Berufsleben. Wir haben festgestellt, dass sich die Auftragslage, was die öffentliche Hand betrifft, in den letzten zehn Jahren sehr positiv entwickelt hat. Die Zahl der ausgelobten Wettbewerbe ist indes bis 2019 immer auf dem gleichen Niveau geblieben. Ab 2020 ist ihre Zahl – vordergründig wegen der Corona-Pandemie – sogar noch geringer geworden. Diese Stagnation im Wettbewerbswesen hat uns verwundert und durchaus erschrocken.

Andreas Denk: Es ist nicht nur die mickrige Zahl an Wettbewerben, die das Leben schwerer macht, sondern es sind auch die Rahmenbedingungen.

Foto: Andreas Denk

Foto: Andreas Denk

Susanne Wartzeck: Im täglichen Tun spüren wir, dass die Anforderungen und Beschränkungen bei Vergabe und Wettbewerb immer größer werden. Es stellt sich immer häufiger die Frage, wer an diesen Verfahren überhaupt noch teilnehmen kann und soll. Für junge und kleinere Büros hat die Problematik noch größere Virulenz. Kaum jemand aus dieser Gruppe hat drei Laborgebäude in den letzten fünf Jahren gebaut – oder wie immer die Anforderungen für eine Teilnahme auch gesetzt sein mögen. Allein solche Bedingungen sind hanebüchen: Das Planen und vor allem das Bauen benötigt längere Zeiträume, drei bis fünf Jahre für ein Projekt sind nicht ungewöhnlich. Ein zweites Problem ist der Wegfall der Honorarober- und -untergrenzen. In der Kombination mit Vergabeverfahren spielt zunehmend der Preis, zu dem unsere Leistung angeboten wird, eine entscheidende Rolle – und dies, obwohl in der VgV ein Leistungswettbewerb gefordert wird, also die angebotene Qualität vor dem Preis über den Zuschlag entscheiden soll. Wir können dabei die Submissionsergebnisse nicht kontrollieren, wie es bei der Vergabe bei Handwerkern üblich ist, und was zu einer Regulation des Marktes führt. Dieses Prinzip der Angebotstransparenz wäre auch für Architekten nützlich, weil es ermöglichte, in bestimmten Fällen an die Solidarität der Kollegen zu appellieren, um existenzgefährdende Preisunterbietungen zu vermeiden. Dabei könnte der Basiswert der HOAI, der nur der Honoraruntergrenze entspricht und vor zehn Jahren festgelegt wurde, als Richtlinie gelten, die wir nicht unterschreiten sollten. Sonst machen wir uns gegenseitig kaputt.

Andreas Denk: Die Einflussmöglichkeiten der Architektenschaft auf legislativ geregelte ökonomische Zusammenhänge ist gering, weil sie auf Expertisen beruhen, die sich nur teilweise aus Erfahrungen und Kenntnissen der Architektenschaft speisen. Durch die Aushebelung der HOAI hat sich die Situation nicht verbessert. Welche Position wird der BDA zu diesem Themenkomplex beziehen?

Susanne Wartzeck: Es muss zwei Strategien geben: In unserem Kreis freischaffender Architektinnen und Architekten müssen wir solidarisch zusammenstehen und dürfen uns nicht gegeneinander ausspielen lassen. Wir haben derzeit eine Hochkonjunktur, die wir nutzen können. Die Pandemie wird spätestens in zwei Jahren erkennbare Effekte auf unser Auftragsvolumen haben. Wenn wir bis zu diesem erwartbaren Einbruch keine solidarische Praxis eingeübt haben, wird es einen existenzbedrohenden Verdrängungswettkampf geben. Ihn werden vielleicht am ehesten die größeren Einheiten überleben, wohingegen kleine Büros mit drei oder vier Mitarbeitern zusehen müssen, wie sie überhaupt noch zum Zuge kommen. Wir müssen für ein Einvernehmen kämpfen, das die wirtschaftliche Auskömmlichkeit auch für kleine und mittlere Büros garantiert.

Andreas Denk: Was muss die Politik tun?

Susanne Wartzeck: Von der Politik erwarten wir die Herausgabe einer Musterausschreibung, die Vergabeverfahren zugrunde liegen sollte. Städte und Kommunen konsultieren zumeist juristische Berater bei der Vergabe. Das geschieht nicht aus böser Absicht, sondern aus der Befürchtung heraus, Fehler zu machen und Steuergelder zu verschwenden. Diese Berater sehen solche Verfahren allein aus juristischer Sicht, die vom Sicherheitsdenken geprägt ist. Juristische Ratschläge widersprechen häufig jedoch den Notwendigkeiten eines Bauprozesses, der auf gute Qualität zielt. Allein über quantitativ abprüfbare Sachverhalte kann man keine gute Architektur machen. Auch um die geforderten Referenzobjekte richtig zu beurteilen, sind Sach- und Fachverstand nötig.

Andreas Denk: Es ist eher die fachliche Überforderung der Entscheidungsträger als absichtsvolles politisches Handeln, das die Misere bewirkt?

Foto: Andreas Denk

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Susanne Wartzeck: Eigentlich müssen Städte und Kommunen begründen, warum es nicht zum Wettbewerb kommt. Erst dann sollen Vergabeverfahren verwendet werden. Und die VgV sollte eine Marktöffnung, und nicht wie jetzt eine Verengung des Marktzugangs bewirken. Das prinzipiell richtige politische Konzept hat sich nicht eingelöst, und deshalb müssen wir für unsere Sicht der Dinge werben, aber auch Druck ausüben. Aus Bayern kam der Vorschlag, gemeinsam mit den Kammern eine Art Rügeablauf zu erarbeiten, der Teilnehmern an Architekturwettbewerben zur Verfügung steht. Bei unkorrekten Ausschreibungen ist der Fall einfach, komplizierter wird es bei Auslegungsfragen, wenn es um die Angemessenheit von Ausschreibungen geht. Bei letzterem brauchen Architekten juristische Begleitung, die die Kammern gewähren könnten. Sie müssten sich parallel zu den beschwerdeführenden Büros an die Auslober wenden, um zu verdeutlichen, dass es nicht um ein Partikularinteresse geht, sondern um einen allgemeinen Belang. So lässt sich vielleicht verhindern, dass sich Fehlentwicklungen einschleifen.

Andreas Denk: Die Setzung der VgV mag richtig gewesen sein, aber ihre Ausführung deutet auf eine krasse Fehleinschätzung ihrer Wirksamkeit. Sie bewirkt schlussendlich das Gegenteil – ist diese Entwicklung den politisch Handelnden bewusst?

Susanne Wartzeck: Der Regelungsmechanismus setzt in der falschen Ebene an: Die VgV, mit der architektonische Leistungen geregelt werden sollen, befindet sich auf gleichem Niveau mit ähnlichen Vergabeordnungen der Länder, mit denen Schusswaffen für Polizeibeamte oder Toilettenpapier für Schulen besorgt wird. Es ist skurril, schöpferische Leistungen in solche Mechanismen einbetten zu wollen. Wir bieten ein Werk an – und keine Dienstleistung. Problematisch wird es erst recht, wenn Menschen, die keine Ahnung vom Bauen und der Architektur haben, buchstabengetreu anwenden, was in der Verordnung steht. Wenn man mit Vertretern der Politik spricht, glaubt keiner, dass die VgV gut funktioniert.

Andreas Denk: Müsste da nicht die Bundesarchitektenkammer mit wehenden Fahnen zum Angriff übergehen? Warum übernimmt der BDA diese Rolle?

Susanne Wartzeck: Sie haben völlig recht. Das Vergabewesen ist ein ureigenes Kammerthema, das Priorität haben müsste. Seit geraumer Zeit haben wir bundesweit Länderkammern, und trotzdem tun sie mitunter ihre Arbeit nicht, wie sie es müssten. Darum ist es wichtig, dass wir uns mit der Bundesarchitektenkammer, den Länderkammern und den anderen Architektenverbänden zusammenschließen, um unseren Protest stärker zu machen.

Andreas Denk: Was wollen Sie nach den resignativ stimmenden statistischen Erkenntnissen tun, um das Wettbewerbswesen zu fördern? Oder ist das Instrument inzwischen obsolet?

Susanne Wartzeck: Gegen Wettbewerbe spricht die kontinuierliche Selbstausnutzung, die damit verbunden ist, und die von der Gesellschaft nicht gewürdigt wird. Und es spricht dagegen, dass Wettbewerbe nicht die Berufsrealität von Architekten abbilden. Aber: Der Wettbewerb ist das ureigene Feld des leidenschaftlichen BDA-Architekten, der mit Herzblut, Verve und bis zur geistigen und körperlichen Erschöpfung an einer Abgabe feilt, sich damit der Konkurrenz stellt und seine Leistung zur allgemeinen Begutachtung freigibt. Mit jeder Wettbewerbsabgabe hat man die Möglichkeit, den eigenen Standpunkt neu zu bestimmen und die eigene architektonische Leistung besser einzuordnen.

Andreas Denk: Bei der relativ geringen Anzahl an Wettbewerben ist jedoch keine Besserung in Sicht. Preisränge und Ankäufe sind heutzutage schon große Erfolge.

Foto: Andreas Denk

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Susanne Wartzeck: Gerade einmal acht Prozent der Wettbewerbe sind offen, alle anderen haben Beschränkungen, die insbesondere jungen Büros eine Mitwirkung verwehren. Wir überregulieren uns im Bauen so sehr, dass Bauherren befürchten, dass junge und unerfahrene Büros an der Aufgabe scheitern könnten. Das kann auch passieren. Wir müssen deshalb solidarisch mit solchen Büros sein: Wir können ihnen das gemeinsame Bewerben und Bearbeiten eines Wettbewerbs anbieten, um ihnen überhaupt einen Zugang zu ermöglichen und sie überdies mit Erfahrung unterstützen, wenn es um die Ausführung geht. Auch solche Kollaborationen sind jetzt zu üben, wo es uns relativ gut geht und wir ohne Existenzangst arbeiten können. Aber das ist nur die interne Option, die Erleichterung bringen kann. Wir müssen auch hier mit der Kammer kooperieren, um eine grundsätzliche Vermehrung und Verbesserung des Wettbewerbswesens zu bewirken, sonst sehe ich die Zukunft des Wettbewerbs sehr düster.

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