Initiative für faire Vertragsregelungen im Architektenvertrag

Fairtrag

Skandalumwitterte Projekte wie der Berliner Flughafen BER oder die Hamburger Elbphilharmonie haben ein breites Interesse auf das Thema „Kostensteigerung“ bei Bauprojekten gelenkt. Neben den Architekten, die als erste an den Pranger gestellt werden, wird in der öffentlichen Diskussion jedoch bald deutlich, dass die öffentliche Hand als Bauherr bei den landauf, landab genüsslich dargelegten „Kostenexplosionen“ der genannten Bauprojekte eine erhebliche Mitschuld trägt.

Um sich künftig also besser gegen solche Kostenrisiken abzusichern, beschloss man von Auftraggeberseite in Verhandlungsverfahren eng gesteckte Kostenobergrenzen festzulegen. Innerhalb dieser Grenzen müssen sich Büros seit 2012 bewegen, die als Auftragnehmer an diesen Verfahren teilnehmen. Die finanziellen Risiken, die im Laufe des Bauprozesses entstehen, liegen nunmehr fast ausschließlich bei den Architekten.

Um dem entgegenzutreten, hat sich im Februar dieses Jahres in Berlin der Verein „fairtrag“ gegründet. Maßgeblich vom BDA Berlin initiiert, verfolgt „fairtrag“ das Ziel, eine Sammelklage gegen die Beschaffenheitsvereinbarungen in den Musterverträgen der öffentlichen Hand anzustrengen. Von 03 Architekten (Andreas Garkisch, Karin Schmid, Michael Wimmer Architekten BDA) bis Zoomarchitekten haben sich inzwischen rund 90 Architektinnen und Architekten und ihre Büros der Initiative angeschlossen – ein Großteil von ihnen sind BDA-Mitglieder. Bei seiner Sitzung im März 2015 hatte sich der Bundesvorstand des BDA dafür ausgesprochen, seinen Mitgliedern einen Beitritt zum Verein zu empfehlen, dessen Beitrag bei 100 Euro im Jahr liegt. Der BDA selbst ist Gründungsmitglied des Vereins.

Red.

Artikel teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert