Andreas Hild

Wut, Zeit und Geld

Herausforderungen des Städtebaus unserer Tage

Die Geschichte unserer Gesellschaft lässt sich als eine der zunehmenden Demokratisierung lesen. Keinesfalls soll diese Entwicklung hier bedauert werden. Und trotzdem: sie macht viele Dinge nicht unbedingt einfacher. Im Stadium der Trennung von Volk und Souverän konnte der Herrscher Entscheidungen nach eigenem Gutdünken und auch gegen sein Volk durchsetzen. Deren Sinn oder Unsinn stand bei diesem Verfahren zumindest öffentlich einfach nicht zur Debatte. Wenn dagegen Volk und Souverän theoretisch verschmelzen, wird die Sache komplizierter. Dieses Konstrukt bedarf der Gedankenfigur einer Mehrheit, der es gelingt, eine Minderheit zu überstimmen. Innerhalb der repräsentativen Demokratie artikuliert sich erstere durch gewählte Stellvertreter. Damit ermöglicht dieses System auch sogenannte unpopuläre Entscheidungen, wie sie in jüngster Vergangenheit vermehrt Proteste nach sich ziehen.

Konzepte direkterer Demokratien liegen nicht erst vor, seit Schlagworte wie „Liquid Democracy“ oder „LiquidFeedback“ kursieren, werden allerdings häufig als zu kompliziert, zu unübersichtlich oder sonstwie nicht handhabbar empfunden. Begreift man jedoch die fortschreitende Demokratisierung der Gesellschaft als unumkehrbaren Prozess, erscheint die Einführung der entsprechenden Elemente als unumgänglich. Direkte Entscheidungsformen müssen dann allmählich in die politischen Strukturen und repräsentativen Abläufe integriert werden. Zwar bleibt das Ideal eines unwidersprochenen Konsenses weiterhin utopisch und auch in Zukunft werden Situationen nicht ausbleiben, in denen sich der Souverän „Volk“ sozusagen gegen sich selbst stellt, denn abgesehen von gestiegenen Mitspracherechten ist es einfach nicht wahrscheinlich, dass in jeder Frage allgemeine Zustimmung erreicht werden kann. Unabhängig von der reflexhaften Betonung der Politik, es brauche mehr Mitsprache, wird eine repräsentative Demokratie vermutlich immer dazu neigen, die Zahl großer Konflikte zu minimieren.

Proteste gegen die Bebauungspläne des Gezi Parks auf dem Istanbuler Taksim-Platz am 4. Juni 2013, Foto: VikiPicture / CC BY-SA 3.0 via wikimedia

Proteste gegen die Bebauungspläne des Gezi Parks auf dem Istanbuler Taksim-Platz am 4. Juni 2013, Foto: VikiPicture / CC BY-SA 3.0 via wikimedia

Dennoch ist der Umgang mit Minderheitenmeinungen ein grundsätzliches Demokratieproblem, dessen Behandlung und Lösung über die Adaptionsfähigkeit dieser Regierungsform entscheiden wird. Schließlich können unterdrückte Konflikte zu Spannungen führen, die auf Dauer das ganze System in Frage stellen. Solche Brennpunkte lassen sich allein durch intensive Diskussion und Information entschärfen. Mehr Mitspracherecht beziehungsweise Mitentscheidungsgewalt führt zu einer steigenden Zahl an Diskussionsteilnehmern. Dies gilt umso stärker für große Maßnahmen in großen Gesellschaften: Schon heute will sich in solchen Fällen eine beachtliche Anzahl von Betroffenen artikulieren, um Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Je mehr Menschen an Veränderungen beteiligt werden, umso komplexer sind die dazugehörigen Prozesse. So bedeutet zunehmende Demokratisierung selbstverständlich auch zunehmende Teilhabe. Allerdings: nicht nur wachsende Teilhabe am Einfluss, sondern auch an den sich durch eben dieses Wachstum ergebenden Schwierigkeiten.

Die repräsentativen Systeme sind bisher weder auf das gestiegene Kommunikationsbedürfnis noch auf das steigende Teilhabebedürfnis der Menschen vorbereitet. Die Abläufe kommen aus Zeiten, in denen eine bloße Mehrheit in gewählten Gremien mehr oder minder ausreichend für die Durchsetzung bestimmter Interessen war. Die Nichtbeachtung der entgegenlaufenden gesellschaftlichen Entwicklung hat gravierende Folgen auch für die Arbeit von Architekten.

Nicht nur am Beispiel von Großprojekten kann man das Dilemma beobachten, das daraus resultiert, dass die Forderung der Menschen nach Teilhabe sich ganz offenbar verstärkt, ohne dass die Politik darauf eine adäquate Antwort zu bieten hätte. Aktuell werden die sich daraus ergebenden Konflikte von Gerichten geregelt und es darf getrost bezweifelt werden, dass dies auf Dauer eine befriedigende Lösung darstellt. Dies gilt umso mehr, als die den Urteilen zugrunde liegenden gesetzlichen Grundlagen selbst wiederum Gegenstand der gesellschaftlichen Diskussion sind. Die Folge sind oftmals schwer verständliche gerichtliche Lösungen, die nicht nur juristische, sondern eben auch gesellschaftliche Probleme nach sich ziehen.

Es steht außer Frage, dass Demokratien auch in Zukunft in der Lage sein müssen, große Entscheidungen mit einschneidenden Konsequenzen für viele zu verabschieden. Andernfalls hätte das Prinzip Demokratie die Grenze seiner Anpassungsmöglichkeit erreicht, was sich niemand wünschen kann und was vermutlich auch niemand ernsthaft glaubt. Auf den ersten Blick scheinen alle gesellschaftlichen Gruppen bereit, in die notwendige Diskussion um die Verfahrensfrage einzutreten. Dabei ist vor allem eines klar: Abstrakt betrachtet kann man davon ausgehen, dass sich durch Beteiligungsverfahren die zeitlichen Abläufe erheblich verzögern werden.

Nehmen wir einmal an, dass dies noch keine Bedrohung des Abstimmungsgegenstandes an sich darstellt, dennoch verursacht jede Verzögerung und Ausweitung des Entscheidungsprozesses höhere Kosten: für Meinungsbildung und die Aufbereitung der relevanten Unterlagen, Kosten für Gutachten und Gegengutachten, für Alternativplanungen und für Veranstaltungen, Kosten für Informationen, Mediationen und vieles mehr. Die Ausgaben, welche die Finanzierung einer größeren Teilhabe erfordert, sind immens. Spätestens an diesem Punkt gerät der vermeintliche Konsens oder zumindest das gemeinsame Verständnis für die Folgen von Mitbestimmung (respektive von Bestimmung) in eine gefährliche Schieflage.

Abbrucharbeiten und Demonstration am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs am 26. August 2010, Foto: Mussklprozz / CC BY-SA 3.0

Abbrucharbeiten und Demonstration am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs am 26. August 2010, Foto: Mussklprozz / CC BY-SA 3.0

Was die Sache politisch besonders brisant macht: Ein großer Teil der erwähnten Mittel muss ergebnisneutral vor der eigentlichen Budgetentscheidung, vor dem Nachweis der tatsächlichen Machbarkeit bereitgestellt werden. So nehmen die Kommunikationskosten einen wesentlich höheren Anteil an den Gesamtkosten ein als bisher, werden möglicherweise diese im Einzelfall sogar übersteigen. Schon jetzt ist eine entsprechende Entwicklung aus anderen Bereichen bekannt. Im Falle von Autobahnprojekten beispielsweise übersteigen die „verdeckten Kosten” für die provisorische Aufrechterhaltung des Verkehrs die tatsächlichen Baukosten bei Weitem, ohne dass dies groß problematisiert würde.

Dennoch: Die Gelder, die für eine weitreichende Bürgerbeteiligung aufzubringen sind, werden an anderer Stelle fehlen. Auch dieser Aspekt wird zu diskutieren sein, zumal sich die Kostenentwicklung nicht planen lässt wie zum Beispiel bei Bauprojekten, was ja für sich genommen schon nicht ganz trivial ist. Da sich ein Haushalt nicht beliebig erweitern lässt, müssen die für die Mitbestimmung anfallenden Gelder aus anderen Bereichen abgezogen werden. Dies bedeutet, dass es gesellschaftliche Verlierer der Teilhabe geben wird. Allerdings: Wo ein Verlierer, ist immer auch ein Gewinner. Um Teilhabe-Prozesse zu begleiten, Teilprojekte zu untersuchen, Informationen aufzubereiten und bereitzustellen, ist ein erheblicher personeller Aufwand vonnöten. Sehr viele Menschen müssen also in Zukunft wichtige Aufgaben an der Schnittstelle zwischen Mensch und Technik erfüllen. Unter dieser Perspektive versteht man nicht ganz, warum gerade Architekten der Mitbestimmung häufig so skeptisch gegenüberstehen.

Möglicherweise überlässt man hier einmal mehr ein Berufsfeld kampflos einer anderen gesellschaftlichen Gruppe. Eine Professionalisierung der genannten Schnittstellen kann – unabhängig von allen berufspolitischen Überlegungen – nicht ausbleiben. Das bisherige System von Ehrenamt und Engagement stellt viel zu sehr auf die Einzelperson ab, als dass damit ein gesamtgesellschaftliches Problem zu lösen wäre – und wer glaubt, an dieser Stelle sparen zu können, wird auf Dauer zur Handlungsunfähigkeit verdammt sein. Wenn wir aus dem Debakel um „Stuttgart 21“ eines lernen können, dann dies: Die finanziellen und ideellen Kosten der Wut, wie sie durch als Willkür empfundene politische Entscheidungen geschürt wird, sind allemal höher als der Preis, den wir für die Beteiligung der von diesen Entscheidungen Betroffenen bezahlen müssen.

Prof. Dipl.-Ing. Andreas Hild (*1961) studierte Architektur an der ETH Zürich und der TU München. 1992 gründete er zusammen mit Tillmann Kaltwasser das Büro Hild und Kaltwasser Architekten – seit 1999 in Partnerschaft mit Dionys Ottl Hild und K Architekten. Nach verschiedenen Lehraufträge und Gastprofessuren wurde Hild auf die Professur für Entwerfen, Umbau und Denkmalpflege an der TU München berufen. Andreas Hild ist Mitglied des Redaktionsbeirats dieser Zeitschrift, er lebt und arbeitet in München.

Fotos: VikiPicture, Mussklprozz (beide: CC BY-SA 3.0 via Wikimedia)

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