Christoph Mäckler

Funktion als städtebauliches Leitbild

Bedeutung und Kritik

Im städtischen Raum der europäischen Stadt kommt der Funktion des Hauses eine besondere Bedeutung zu, die sich schon im Gebrauch unserer Sprache und der vielfältigen Zusammensetzung des Wortes „Haus“ erkennen lässt. Mit dem Begriff Wohnhaus wird die grundlegende Funktion des Hauses zum Ausdruck gebracht. Die deutsche Sprache differenziert aber noch sehr viel feiner: so lässt sich das Wohnhaus beispielsweise als Mietshaus oder als Einfamilienhaus denken. Die Funktion der beiden Häuser ist dabei so unterschiedlich, dass sich daraus für uns städtebauliche Formen erkennen lassen, ohne dass wir diese Häuser zur Erläuterung aufzeichnen müssten. Das Mietshaus hat mehrere Geschosse, das Einfamilienhaus ein, zwei, selten drei Geschosse und damit also eine andere bauliche Höhe als das Mietshaus. Gleichzeitig ist auch die Belegung eine andere.

Stadtgrundriss einer europäischen Stadt mit öffentlichen Häusern, aus: Joseph Stübben: Der Städtebau, Braunschweig/Wiesbaden 1980

Noch deutlicher wird die Funktionsbestimmung eines Hauses, wenn vom Rathaus, Parkhaus, Opernhaus oder Schulhaus die Rede ist. Die Funktionen dieser Häuser sind so speziell, dass sie nicht nur völlig unterschiedliche Grundrissformen aufweisen, sondern in ihrer Funktion im städtischen Raum funktionale Notwendigkeiten auslösen, die bei der Planung eines städtischen Areals Berücksichtigung finden müssen. Eine solche funktionale Notwendigkeit ist beispielsweise die besondere Verkehrsanbindung dieser Häuser an das Straßennetz der Stadt. Die Funktionen dieser Häuser reichen also weit über ihre Nutzungsfunktion hinaus und haben damit erheblichen Einfluss auf die Gestalt und die Nutzbarkeit des Stadtraums. Auch wenn uns dies zunächst als Binsenwahrheit erscheint, soll dennoch im Folgenden aufgezeigt werden, wie vielfältig Hausfunktionen auf den städtischen Raum einwirken und wie wichtig diese architektonischen Funktionen für das Leben der städtischen Gesellschaft sind.

Im Folgenden sollen vier unterschiedliche Funktionen von Häusern benannt werden, die auch als städtebauliche Leitbilder fungieren und als solche beim Entwurf unserer Architekturen berücksichtigt werden müssen, wenn es darum geht, der Gesellschaft zukünftig wieder schöne und lebensfähige Stadträume zur Verfügung stellen zu können.

Es sind dies die städtebaulichen Funktionen
· des öffentlichen Hauses,
· des Flügelhauses,
· des schiefwinkligen Hauses
· und der Straßenfassade.

Die Funktion des öffentlichen Hauses als städtebauliches Leitbild
Das Rathaus, das Schulhaus und das Opernhaus unterscheiden sich vom Wohnhaus und vom Bürohaus vor allem darin, dass es Bauwerke sind, die jedermann zugänglich sein müssen. Es sind Gebäude für die Öffentlichkeit, die als solche im Stadtraum der europäischen Stadt eine besondere Stellung einnehmen. Im Gegensatz zum Wohnhaus und dem Bürohaus sollen sie nicht nur gut erreichbar sein, sondern darüber hinaus das „Gemeinwesen Stadt“ repräsentieren und müssen deshalb im Stadtgrundriss hervorgehoben werden.

Rafael Moneo, Erweiterung Rathaus, Murcia, Spanien 1991–1998, Foto: JCRA

Diese Sonderstellung wird dadurch erreicht, dass man den Häusern beispielsweise öffentliche Plätze hinzufügt. Plätze wie der Rathausplatz, der Opernplatz, aber auch der Bahnhofsplatz oder der Kirchplatz steigern die Funktion des ihnen zugeordneten Bauwerks in ihrem Charakter, indem sie stadträumlich auf diese Gebäude reagieren. Die Funktionsbestimmung prägt also nicht nur den Grundriss des Hauses, sondern auch den Grundriss der Stadt. In den Stadtteilentwürfen eines Joseph Stübben reagiert deshalb auch das System der Straßen auf diese öffentlichen Häuser, die zu Orientierungspunkten im Straßennetz der Stadt werden. Man reagiert dabei auf ihre Fassaden und Plätze, die oft zu repräsentativen Endpunkten mehrerer Stadtstraßen werden.

Es wird deutlich, dass die Funktion der Opernhäuser, Rathäuser, Bahnhöfe, Schulen und Kirchen den Grundriss der europäischen Stadt nachhaltig prägen. Für Architekten wie Joseph Stübben, aber auch Theodor Fischer in München, oder Fritz Schumacher in Hamburg waren dies bei der Planung in ihren Städten selbstverständliche Grundlagen.
In ihrer Funktion als öffentliche Gebäude erhalten das Schulhaus, das Rathaus, das Opernhaus bis in unsere Tage hinein über die reine Grundrissform hinaus auch eine besondere Gestaltung ihrer Fassaden, die sie aus dem Häusermeer der Stadt als besondere Häuser hervorheben. Auch die Gestalt des öffentlichen Hauses erhält damit also eine besondere Funktion im städtischen Raum.

Das Flügelhaus im städtischen Grundriss, Abb.: Mäckler Architekten

Die Funktion des Flügelhauses als städtebauliches Leitbild
Der Entwurf der Stadt benötigt fünf grundsätzliche Kriterien. Sie bedarf:

1. funktionaler Mischung
2. sozialer Mischung
3. öffentlicher und privater Räume
4. Gestaltung des öffentlichen Raums
5. Dichte

Diesen fünf Kriterien wird das Flügelhaus der europäischen Stadt in jeder Beziehung gerecht. Mit seinen Anbauten auf dem privaten Gelände des Innenblocks entstehen Nischen und Höfe, die von den Bewohnern als private, vom öffentlichen Raum der Straße getrennte Begegnungsräume genutzt werden. Der Typ des Flügelhauses entwickelt Wohnhöfe, aber auch Gewerbehöfe, die für die soziale und funktionale Mischung der Stadt von größter Bedeutung sind. Der Grundriss des Flügelhauses gewährt große und kleine Wohnungsgrößen, die die soziale Durchmischung auf nur einer einzigen Parzelle ermöglichen. Die Winkelform dieses Hausgrundrisses entwickelt damit die so lebenswichtige Heterogenität für das Gemeinwesen Stadt, die ihr mit den heute üblichen rechteckigen, monofunktionalen Zeilenbauten, die kein „hinten“ und „vorne“, kein „öffentlich“ und „privat“ kennen, vorenthalten werden. Als architektonischer Typ steht das Flügelhaus damit für die sozial und funktional gemischte Stadt.

Frank O. Gehry und Vlado Milunić, Bürogebäude „Tanzendes Haus“, Prag 1994–1996, Foto: John McKenna / Alamy Stock

Die Funktion des schiefwinkligen Hauses als städtebauliches Leitbild
Mit der Idee des Hauses, das sich ausschließlich als Solitär versteht, ist die Architektur in die Nähe des vermeintlichen Kunstwerks gerückt. Diese individualisierte Haltung zur Architektur, wie sie noch heute von Architekturbüros wie Gehry, Kohlhaas oder Hadid vertreten werden und wie sie oft noch in der Lehre zur Architektur an unseren Universitäten gelehrt wird, hat zur Folge, dass uns die Architektur des städtischen Raumes als bewusst geformtes Gesamtbauwerk verloren gegangen ist. Im harmlosesten Fall dieser Individualisierung werden Gebäude mit Glasfugen vom Nachbarhaus getrennt, um selbst in der Geschlossenheit einer Straßenflucht die Architektur des eigenen Bauwerkes hervorheben zu können.

In der Denkmalpflege wird die Glasfuge oft sogar als notwendiges Entwurfsprinzip verstanden, um die Qualität des Altbaus nicht durch den Neubau zu stören. Das Haus aber ist ein Baustein der Stadt und verlangt nach ganzheitlichen, durchaus individuellen Formen, die sich der städtischen Gestalt unterzuordnen haben. Um einen runden Platz, wie den Gärtnerplatz in München, entwickeln zu können, bedarf es schiefwinkliger Hausgrundrisse mit runden, in den Platzraum ausgerichteten Fassaden, statt rechtwinkliger Hauskörper. Auch hier also unterliegt die Funktion des Grundrisses einem städtebaulichen Leitbild. Der Hausgrundriss hat sich nicht nur der Nutzungsfunktion, sondern auch dem Stadtgrundriss unterzuordnen.

Gärtnerplatz in München, Foto: euroluftbild.de/Oliver Betz

Die Funktion der Straßenfassade als städtebauliches Leitbild
Mit der Reduzierung der Architektur auf die Idee des individuellen Kunstwerks und der damit verbundenen verlorengegangenen Sensibilität für die Setzung im städtischen Raum ist auch die übergeordnete Funktion des „Vorne“ und „Hinten“ an der städtischen Straße verloren gegangen. In der europäischen Stadt aber haben Häuser eine Straßenfassade und eine Rückfassade. Die Straßenfassaden repräsentieren sich in den Straßenraum hinein – selbst beim einfachen Wohnhaus. Als Teil des öffentlichen Raumes wurde diese Fassade deshalb zu allen Zeiten aufwändiger gearbeitet als die Rückseite des Hauses. Als Beispiel dieser architektonischen Haltung ist das historische Museum von Lederer Ragnarsdóttir Oei in Frankfurt am Main zu nennen.

Mäckler Architekten, Waldorf Astoria, Berlin 2009 – 2013, Abb.: Mäckler Architekten

Mit welcher Selbstverständlichkeit die Straßenfassade als Teil des öffentlichen Raums gesehen wurde, zeigt das Beispiel der Rue de Rivoli in Paris: Als Gestaltungselement und Funktionsträger der Straße verstanden, wurde der Sockel der Häuser mit Arkadenraum errichtet, ohne dass man einen Käufer für das jeweilige Haus gehabt hätte. Die Straße wurde also nicht nur als Verkehrsstraße mit individuellen Häusern wahrgenommen, sondern als eine in ihrer Gesamtheit zu planende architektonische Einheit: als städtische Verkehrsstraße mit Einfassung durch die Fassaden von Arkadenhäusern.

Zusammenfassend kann man sagen, dass jedes Haus als Teil einer gesamtstädtischen Einheit verstanden werden muss, dessen Grundriss und Fassadengestalt, Proportion, Haustypologie, vor allem aber Farbe und Fassadenmaterial den Ort, an dem es errichtet wird, zu festigen und zu ergänzen hat, um das Bauwerk Stadt wieder lebendig werden zu lassen und den Bewohnern den öffentlichen Raum als städtischen Lebensraum, als Erweiterung ihres privaten Wohnraums sowie als sozialen Begegnungsraum zurückgeben zu können. Die Außenwände unserer Häuser formen dabei die Schönheit der Straßen- und Platzräume. Voraussetzung für die Formulierung einer räumlich gefassten Straße ist die richtige Setzung der Häuser und die Orientierung ihrer Hausfassaden, ihrer Fenster und Eingänge in den urbanen Raum.

Lederer Ragnarsdóttir Oei, Historisches Museum, Frankfurt/Main 2012–2017, Foto: Mäckler Architekten

Erst aus dieser Orientierung und der Auswahl von Materialität, Farbigkeit und Proportion in Relation zu den Nachbargebäuden, wird die Schönheit des Stadtraums entwickelt. Als kleinstes Element im Entwurf der Stadt muss dabei die städtische Funktion des Hausgrundrisses und der Straßenfassade als fester Bestandteil der Entwicklung des öffentlichen Raums verstanden werden. So entstanden in der europäischen Stadt in den vergangenen Jahrhunderten harmonische Ensembles, die wir noch heute als schön und lebenswert empfinden. Die Piazza Navona in Rom, der Place des Vosges in Paris, oder die Piazza del Campo in Siena sind neben unzähligen anderen großen und kleinen Plätzen und Straßen in Europa eindrucksvolle Beispiele dafür, wie die Fassade der Häuser, der Zuschnitt ihrer Grundrisse und ihre raumbildende Schiefwinkligkeit den öffentlichen Raum einer Stadt prägen und gestalten.

Rue de Rivoli und Jardin des Tuilleries, Postkarte, Paris 1900, Abb.: Library of Congress

Und die Kritik? An die Planer: In Dortmund, Kaiserslautern und Berlin werden junge Studenten noch immer ohne die Grundlagen des architektonischen Entwurfs zu Planern ausgebildet. An die Architekten: Unser Berufsstand sollte sich endlich wieder um den Städtebau kümmern. Beide Forderungen finden sich in der im Mai 2014 von Planern, Architekten und Kunsthistorikern verfassten „Kölner Erklärung“ des Deutschen Instituts für Stadtbaukunst.

Prof. em. Dipl.-Ing. Christoph Mäckler (*1951) studierte von 1972 bis 1980 Architektur in Darmstadt und Aachen. Seit 1981 betreibt er ein eigenes Architekturbüro in Frankfurt am Main. Er lehrte von 1998 bis 2018 als Professor am Lehrstuhl für Städtebau an der TU Dortmund und ist Direktor des 2008 von ihm gegründeten Deutschen Instituts für Stadtbaukunst. Christoph Mäckler lebt in Kronberg im Taunus.

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