Architekturpreis von BDA, GdW und DST ausgelobt

Alle Jahre wieder

Alle zwei Jahre lobt die Arbeitsgruppe KOOPERATION des BDA, des GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen) und des Deutschen Städtetages (DST) den Doppelwettbewerb um den Deutschen Bauherrenpreis aus.

Der Preis soll nach Bekunden der Auslober „…der Unterstützung innovativer Ansätze und Lösungen im Wohnungsbau dienen“, setzt am Spannungsfeld von hoher Qualität und tragbaren Kosten an und wird alternierend in den Kategorien „Modernisierung“ und „Neubau“ vergeben. Besondere Berücksichtigung findet dabei die Rolle des Bauherren – was den Namen der Auszeichnung erklärt. Anders als dieser womöglich vermuten ließe, richtet er sich aber nicht nur an Bauherren: teilnahmeberechtigt sind neben Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, private und öffentliche Bauherren, Kommunen und Bauträger und vor allem Architekten, Stadtplaner und Arbeitsgemeinschaften. Dabei können Projekte eingereicht werden, die in den letzten fünf Jahren vor Auslobung in Deutschland realisiert wurden oder vor der Vollendung stehen. Das gemeinsame Werk von Bauherren und Architekten wird mit einer Urkunde und einer Bronzeplakette geehrt.

Seit seinem Start im Jahr 1986 wurden 19 Wettbewerbe durchgeführt und fast 3.350 Neubau- und Modernisierungsprojekte mit mehr als 235.000 Wohnungen eingereicht und beurteilt. Damit ist dieser Wettbewerb der erfolgreichste seiner Art in Deutschland.

In diesem Jahr wird der Deutsche Bauherrenpreis für Sanierungs-, Modernisierungs- und Umnutzungsprojekte vergeben. Darüber wird der Sonderpreis „Denkmalschutz im Wohnungsbau“ – gestiftet von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz – für eines der mit einem Bauherrenpreis ausgezeichneten Projekte verliehen. Einsendeschluss für die einzureichenden Unterlagen ist der 10. März 2015. Die Auslobungsunterlagen stehen hier zum download bereit.

Red.

Foto: Deutscher Bauherrenpreis Neubau 2014, zanderroth architekten & Bauherrengemeinschaft Zelterstraße, ze511 – Big Yard, Foto: Simon Menges

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