Uwe Schröder

Architektonik des Raums

Zur Konstruktion in der Architektur

„Schönheit ist nichts anderes als Freiheit in der Erscheinung.“
Friedrich Schiller, Kallias Briefe, 1793.

Unter „Konstruktion“ verstehen wir von der sprachlichen Herkunft her zunächst ein „Zusammenbauen“, das Fügen von Teilen zu einem Ganzen, dann auch das so Gefügte selbst, welches mal mehr oder weniger der materialen Form des Bauwerks entspricht. Der vielfältige Begriff „Konstruktion“ lässt sich etwa auf Bauart und -weise, auf den äußeren Bau, den inneren Aufbau, die Gliederung beziehen.

Die gegenwärtig allzu vielgestaltige Architektur lässt indes vermehrt die Frage offen, ob mit dem Begriff Konstruktion eher ein allgemeiner – vielleicht auch untergeordneter – planerischer und technischer Inhalt gemeint, oder doch ein wesentliches, weil bestimmendes, ordnendes und gestaltgebendes Prinzip der Architektur angesprochen ist. Jedenfalls scheinen wir nicht mehr ohne weiteres davon ausgehen zu können, dass sich Gestalt in der Architektur maßgeblich auch aus der Konstruktion ableitet, oftmals scheint es, soll ja gerade dieser Zusammenhang verschleiert, als überwunden oder aufgehoben erscheinen. Einem solchen Verständnis von „Konstruktion“ käme lediglich noch eine dienende Rolle zu, indem es physische, technologische Eigenschaften des Ganzen und seiner Teile sicherstellte und den „Zusammenbau“ planerisch ermöglichte.

Aber wäre denn eine so gewonnene „Freiheit in der Erscheinung“ eine, die dem Wesen der Architektur noch Rechnung trüge? Sollte, ja müsste die Konstruktion nicht vor allem über die Form im Raum zur Anschauung kommen, wenn wir der Architektur – ganz allgemein gesprochen – noch Selbstverständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und „Lesbarkeit“ zuschreiben wollten?

Karl Friedrich Schinkel, Vorskizze zum historisch-tektonischen Einleitungskursus, „Das lange Blatt“, um 1823

Äußere und innere Bestimmungen
In der Architektur kommen äußere und innere Bestimmungen in Betracht. Unter den äußeren sind der Zweck, der Ort und dann auch die Zeit zu nennen, unter den inneren zunächst das Material, die Konstruktion, die Form, die Funktion und der Raum.(1) Die äußeren beeinflussen die inneren Bestimmungen, die selbst zu Eigenschaften des Gebäudes werden. Zweck, Ort und Zeit sind demnach keine Eigenschaften des Gebäudes, vielmehr werden sie mittels des Entwurfs als Idee in Architektur übersetzt und in Material, Konstruktion, Form, Funktion und Raum eingeschrieben. Mal mehr und mal weniger kommen äußere Bestimmungen so auch beispielsweise unmittelbar in der Konstruktion zum Tragen, das heißt die Konstruktion kann einem Zweck, einem Ort und/oder der Zeit entsprechen. Sie ist daher nicht unabhängig, nicht von den äußeren, schon gar nicht von den anderen inneren Bestimmungen. Zunächst ist die Konstruktion aber unmittelbar und wechselseitig mit dem Material und mit der Form verbunden. So kann sie über das Material – in gleicher Weise, wie das Material über die Konstruktion – in der Form, und insofern auch im Anschluss an die architektonische Überlieferung, entsprechenden Ausdruck finden, also zu archi-tektonischem Erscheinen kommen. Dieses „Architektonische“ ist ein wesentliches Charakteristikum der Architektur und schon die kleinste Fehlstellung in diesen bis hierher noch sehr einfachen Relationen, führte unmittelbar zu Irritation und Missverständnis, würfe zumeist unfreiwillige, vor allem aber unbeantwortbare Fragen auf.

Doch auch die Form, in der Material und Konstruktion aufgehen, ist mitnichten von äußeren oder anderen inneren Bestimmungen unabhängig: Form ist Form des Raums. Architektonische Räume zeigen sich als ortgebundene, zweckhafte Innenräume. Ihre Zweckhaftigkeit ist in der Funktion des Gebäudes als Möglichkeit des Gebrauchs hinterlegt. Das Wirken der Räume, das heißt ihr Erscheinen, setzt eine materiale, in der Konstruktion gebundene, bauliche Grenze voraus, die Form. Die Grenze – wie der Philosoph meint – sei nun dasjenige von woher etwas sein Wesen beginne.(2) Mit anderen Worten: Boden, Wand und Decke sind nicht etwas, wobei der Raum aufhört, vielmehr beginnt an diesen baulichen Grenzen das Wesen architektonischen Raums. Daher bestimmt das „Architektonische“ nicht nur den Charakter der Form, als vielmehr auch die Atmosphäre des Raums.

Architektur der Grenze und des Übergangs(3)
Wände sind in aller Regel zweiseitig raumwirksam. Sie verlaufen zwischen unterschiedlichen Räumen, zwischen Zimmern und Wegen, zwischen drinnen und draußen, zwischen Häusern und Straßen. Wände schließen ein und aus. Über Öffnungen treten die Räume zu beiden Seiten der Wand in Verbindung. Über das Fenster tritt das Zimmer des Hauses mit der Straße oder dem Garten in Verbindung, über die Tür das eine Zimmer mit dem anderen. Öffnungen sind selbst auch Räume, je dann, wenn sie den Aufenthalt der Wohnenden innerhalb der Wand räumlich ermöglichen: in der Tür, im Fenster, in der Nische. Die Öffnungen geben die Dicke der Wand preis, die wiederum nicht nur mit Schwelle, Laibungen und Sturz in einem proportionalen Verhältnis zum Raum der Öffnung selbst stehen, sondern in gleicher Weise auch zu den außen wie innen anschließenden Räumen. Hier im Besonderen hat sich die Architektur als Raumkunst der Grenze und des Übergangs zu erweisen.

Carceri, Idee: Andreas Denk und Uwe Schröder, Gestaltung: Matthias Storch, nach Giovanni Battista Piranesi, um 1761

Wand als Gewand des Raums
Das Offenhalten einer gesellschaftsgebundenen und gesellschaftsähnlichen Architektur hatte Gottfried Semper weniger mit der Räumlichkeit der Wand und ihrer Öffnung in Verbindung gebracht, als vielmehr mit ihrer symbolischen Bekleidung. Wände der Architektur, so Semper, seien einem entwicklungsgeschichtlich bedingten „Stoffwechsel“ unterworfen. Der gesellschaftsgebundene Ursprung der Wand liege im Textilen und der Weberei und erst nachkommende Anforderungen an die Wand hätten andere Materialien und Techniken ins Spiel gebracht. In letzter Konsequenz konnte die Wand als Raumabschluss hinter der Maske der Malerei die Realität des Materials und der Konstruktion der Wand vergessen machen, und sich ganz ihrer wahren, weil ursprünglichen Idee widmen, der baulichen Repräsentation gesellschaftlicher Verfasstheit.(4) Mitnichten aber meint diese „Vernichtung der Realität, des Stofflichen“(5), es käme etwa auf Material und Konstruktion nicht an, ganz im Gegenteil, deren „vollständige Bemeisterung“(6), so Semper, sei (vorher) notwendig: „Nur vollständig technische Vollendung, wohl verstandene richtige Behandlung des Stoffs nach seinen Eigenschaften, vor allem aber Berücksichtigung dieser letzteren bei der Formengebung selbst, können den Stoff vergessen machen, können das Kunstgebilde von ihm ganz befreien, können sogar ein einfaches Naturgemälde zum hohen Kunstwerk erheben.“(7)

Wände werden im Äußeren wie im Inneren bekleidet. Bekleidungen lenken die Aufmerksamkeit von der bloß konstruktiven und materialen Notwendigkeit auf einen höheren Bedeutungszusammenhang, zuvorderst auf den des Raums. Die zunächst technische Form der Wand wird zu Gunsten von Raumidentität und -kultur in eine „architektonische“ Form der Wand übersetzt, aus dem Kleid der Wand geht das Gewand des Raums hervor, aus dem formalen Ausdruck der räumliche Eindruck. So wie die Form ihrem Charakter nach symbolisch immerzu auf den Raum hinweist, so weist der Raum seiner Atmosphäre nach symbolisch geradewegs auf den Zweck, auf die Verfasstheit der Wohnenden hin. Genau hier, in der äußeren Bestimmung des Zwecks, der beharrlich und unmittelbar auf Raum und mittelbar auf Form zurückwirkt, oder richtiger, erst hinweist, ist – theoretisch – das Potenzial eines Stils jeder Zeit, auch unserer, enthalten, oder aber ist, noch wahrscheinlicher – ob es uns gefällt, oder nicht – immer schon am Werk.

Ästhetisches Gefühl
Aber kommen wir nochmals zu den inneren Bestimmungen der Architektur zurück, zu Gebäude und Konstruktion: Stein, Mauer und Gewölbe bedeuten konstruktiv etwas grundsätzlich anderes als Pfeiler, Gebälk und Decke, weshalb die Konstruktion schon allein von daher – ganz aus sich selbst heraus – unterschiedliche Formen hervorbringt oder doch zumindest empfiehlt. In diesen charakteristischen Formen, in denen Konstruktionen über ihre Materialisierung zu selbstähnlichem Erscheinen kommen, zeigt sich bereits das „Architektonische“ von Gebautem und Gebäuden, wenngleich zunächst noch als Rohfassung, zur Architektur fehlt noch ein weiterer, ein entscheidender Schritt. Karl Friedrich Schinkel hatte in den finalen Notizen zu seinem „Architektonischen Lehrbuch“ das Folgende festgehalten: „Architectur unterschieden hier vom Bauen –, daß Architectur bezeichnet die mit ästhetischem Gefühl erhobene Construction. Für jede Construction eigene Architectur.“(8)

Konstruktionen erfordern also ihnen entsprechende Architekturen. Konstruktion ist demnach ein eminent gestaltbestimmendes, dennoch kein unabhängiges Prinzip der Architektur, vielmehr muss dieselbe mit Gespür für die Wahrnehmung ihrer Wirklichkeit in eine höhere Ausdrucksform – an der sie aber noch mitwirkt – transformiert werden. Erst durch diese Transformation, die uns an Sempers Bekleidungstheorie erinnern mag, oder allgemeiner, an ornamentale, analoge und allegorische Dekorationen denken lässt, welche allesamt noch auf etwas „anderes“ verweisen, wird das „Architektonische“ auf die Ebene der Architektonik gehoben. Das dazu notwendige Gespür für Wirklichkeit scheint dabei in zwei Richtungen zu weisen, auf das „Gewirkte“, auf die Repräsentation architektonischer Form, und auf das „Wirkende“,(9) also auf die Wohnenden und ihr räumliches Vermögen – hier nun zurückgeführt auf die Eigenschaft des Gebäudes – auf den architektonischen Raum.

Prof. Dipl.-Ing. Uwe Schröder (*1964 ) studierte Architektur an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen und an der Kunstakademie Düsseldorf. Seit 1993 unterhält er ein eigenes Büro in Bonn. Nach Lehraufträgen in Bochum und Köln war er von 2004 bis 2008 Professor für Entwerfen und Architekturtheorie an der Fachhochschule Köln, seit 2008 ist er Professor am Lehr- und Forschungsgebiet Raumgestaltung an der RWTH Aachen University. Als Gastprofessor lehrte er an der Università di Bologna (2009 – 2010), an der Università degli Studi di Napoli „Federico II“ (2016), am Politecnico di Bari (2016), an der Università degli Studi di Catania (2018) und am Politecnico di Milano (2018 – 2019). Uwe Schröder ist Mitglied des Redaktionsbeirats dieser Zeitschrift.

Anmerkungen
1 Vgl. auch die erschienenen Heftausgaben zu „Grundlagen der Architektur“: Ort. Grundlagen der Architektur I (der architekt 3/17), Material. Grundlagen der Architektur II (der architekt 6/17), Funktion. Grundlagen der Architektur III (der architekt 6/18).
2 Vgl. Heidegger, Martin: Bauen Wohnen Denken, in: Bartning, Otto (Hrsg.), Mensch und Raum, Darmstädter Gespräch 1951, Darmstadt 1952, S. 78f.
3 Vgl. Schröder, Uwe: Die Wand. Grenze der Architektur – Architektur der Grenze, in: der architekt 4 / 16, S. 18-25.
4 Vgl. Semper, Gottfried: Der Stil in den technischen und tektonischen Künsten, oder Praktische Ästhetik. Ein Handbuch für Techniker, Künstler und Kunstfreunde, Erster Band. Textile Kunst. Frankfurt a. M. 1860, §. 60. Das ursprünglichste auf den Begriff Raum fussende formelle Princip in der Baukunst unabhängig von der Konstruktion. Das Maskiren der Realität in den Künsten., S. 227ff., hier S. 231, Fußnote 2.
5 Ebd., S. 231.
6 Ebd., S. 232.
7 Ebd.
8 Siehe Peschken, Goerd: Karl Friedrich Schinkel. Das Architektonische Lehrbuch, München / Berlin 2001, S. 148.
9 Vgl. Heidegger, Martin: „Das Wirkliche ist das Wirkende, Gewirkte: das ins Anwesen Her-vor-bringende und Her-vor-gebrachte.“, in: Ders.: Wissenschaft und Besinnung (1953), Gesamtausgabe, I. Abteilung: Veröffentlichte Schriften 1910 – 1976, Band 7, Vorträge und Aufsätze, Frankfurt / Main 2000, S. 46.

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