Ulrike Schartner und Alexander Hagner im Interview

Mehr Möglichkeiten, weniger Zwang

Architektur für obdachlose Menschen Das Wiener Architekturbüro gaupenraub+ / –, gegründet von Ulrike Schartner und Alexander Hagner, kämpft dafür, dass das Bauen für obdachlose Menschen nicht nur ein Unterbringen von Benachteiligten ist, sondern als Möglichkeit zur Schaffung eines gesamtgesellschaftlichen Mehrwerts betrachtet wird. Besonderes Aufsehen erregten ihr integratives Wohn- und Beschäftigungsprojekt VinziRast-mittendrin im neunten Bezirk Wiens sowie das Wohnprojekt VinziDorf Wien für alkoholkranke … Mehr lesen

Annette Hillebrandt

Urban Mining Design

Circularity Building Programme Viele unserer Rohstoffe sind nicht mehr am Ort ihrer natürlichen Entstehung vorhanden, sondern gebunden in unseren neuen anthropogenen Lagerstätten – unserem Gebäudebestand. Der Paradigmenwechsel für ein Bauen im Anthropozän baut auf die Wiedergewinnung von Baumaterialien. Er ist angewiesen auf die Trennbarkeit von Konstruktionen und Baustoffen, um Recycling mit Qualität umzusetzen. Er fußt auf zirkulärer Planung und zirkulärer … Mehr lesen

architekten und richter

Übe Bedacht

Der Architektenvertrag ist ein sensibles Gebilde, zumal er von einem umfänglichen Vertrauensverhältnis des Bauwilligen zum Planenden geprägt ist. Was im konkreten Vertragsverhältnis nun Vertrauen bedeutet, wie es ausgeprägt ist und wer es insbesondere von wem – auch in welchem Umfang – erwartet, muss im Einzelfall betrachtet und bewertet werden. Jedoch kann man konstatieren, dass selbiges hochfragil ist und wechselseitige Enttäuschungen … Mehr lesen

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Abnahmeerleichterung

Die Abnahme des Architektenwerks ist von weitreichender Bedeutung und dokumentiert sich insbesondere daran, dass selbige Voraussetzung für die Durchsetzung des Schlussrechnungshonoraranspruchs oder auch des Beginns der Gewährleistungsfrist für die Architektenleistungen – die fünf Jahre in aller Regel umfasst – begründet. Durch die neue gesetzliche Regelung der Teilabnahme im neuen Bauvertragsrecht erfahren die Architekten eine Erleichterung zum Erreichen – insbesondere frühzeitig … Mehr lesen

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Der Form genügend

Formvorschriften bilden Rahmenbedingungen und Orientierungshilfen, stellen gleichsam Fallstricke dar. Herausstechend sind diesbezüglich einerseits die sich im eigenen Honorarrecht der Architekten befindlichen zwingenden Formvorschriften. Nicht minder beachtenswert sind jedoch auch auftraggeberseitige Formmaximen, insbesondere dann, wenn es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Eine Mehrzahl von honorarrechtlichen Regelungen im verbindlichen Preisrecht zwingen die Parteien – damit entsprechende Honorarparameter architektenseitig durchgesetzt werden können – … Mehr lesen

neu im club

Raum, Situation und Atmosphäre

Sohrab Zafari, Architekt BDA, Atelier Zafari, Berlin Über den Dächern Neuköllns schweift unser Blick in alle vier Himmelsrichtungen. Nicht weit im Süden ragt die obskure Silhouette des Mega-Hotels Estrelle über die Giebel, im Westen Wasserturm und Antennen des ehemaligen Flughafens Tempelhof, im Norden die Hochhausneubauten zwischen Ostbahnhof und dem Treptower Park. Von unten dudelt Musik aus dem Radio der Handwerker. … Mehr lesen

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Bauvertragsrecht und Mängelhaftung

Am 10. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet, der unter anderem die Einführung spezieller Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag(1) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. Er ist hierbei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 8. März.2017(2) gefolgt, der eine Reihe von Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf der … Mehr lesen

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Gesamtschuld

Keine Gesamtschuld zwischen Co-Architekten (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 – VII ZR 193/14 – OLG Celle): In dieser interessanten Entscheidung hat der BGH die gesamtschuldnerische Haftung von Architekten und Ingenieuren weiter eingeschränkt: Ursprünglich ging die Rechtsprechung von einer Gesamtschuld zwischen Architekten und Sonderfachleuten wie Tragwerksplanern, Baugrundgutachtern und anderen aus. Der Auftraggeber konnte nach Belieben jeden Beteiligten auf die gesamte … Mehr lesen

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Im Fokus: Die Abnahme

Seit Jahren können Architektinnen und Architekten noch immer bei Gesprächen mit Juristen überrascht werden, wenn ihnen deutlich gemacht wird, dass insbesondere auch die eigenen Architektenleistungen nicht nur abnahmefähig, sondern auch zur Durchsetzung dieses Anspruchs gegenüber dem Bauherrn abnahmepflichtig sind, wenn die Leistungen ohne wesentliche Mängel erbracht worden sind. Dies nimmt insbesondere deshalb Wunder, weil an der Abnahme doch erhebliche Rechtsfolgen … Mehr lesen

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Vorsicht mit neuen Leistungsbildern

Honorarerhöhungen im Rahmen der HOAI 2013 haben kurzzeitig nach Bekanntwerden der Anhebung der Honorarsätze zu einer – in diesem Land nur allzu häufig bekannten – Neiddiskussion geführt. Dies ohne die erforderliche inhaltliche Reflexion auf die Veränderungen der Leistungsinhalte, die nach der novellierten Fassung der HOAI 2013 der Planer dem Auftraggeber schuldet, wenn die Leistungsbilder der Anlage 10 zur HOAI 2013 … Mehr lesen