architekten und richter

Übe Bedacht

Der Architektenvertrag ist ein sensibles Gebilde, zumal er von einem umfänglichen Vertrauensverhältnis des Bauwilligen zum Planenden geprägt ist. Was im konkreten Vertragsverhältnis nun Vertrauen bedeutet, wie es ausgeprägt ist und wer es insbesondere von wem – auch in welchem Umfang – erwartet, muss im Einzelfall betrachtet und bewertet werden. Jedoch kann man konstatieren, dass selbiges hochfragil ist und wechselseitige Enttäuschungen … Mehr lesen

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Zielfindung – Vergütungsverwirrung

Ein Begriff zieht seine Kreise: „Zielfindungsphase“. Erkoren ist selbiger aus dem seit dem 1. Januar 2018 geltenden Architektenrecht, und zwar aus einer Bestimmung, mit der der Gesetzgeber das Ziel erreichen will, das leidvolle Thema der Akquisitionsphase in Abgrenzung zur vergütungspflichtigen Tätigkeit einzudämmen. Für Architektenverträge, die ab dem 1. Januar 2018 begründet werden, gilt gemäß § 650 p Abs. 2 BGB … Mehr lesen

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Abnahmeerleichterung

Die Abnahme des Architektenwerks ist von weitreichender Bedeutung und dokumentiert sich insbesondere daran, dass selbige Voraussetzung für die Durchsetzung des Schlussrechnungshonoraranspruchs oder auch des Beginns der Gewährleistungsfrist für die Architektenleistungen – die fünf Jahre in aller Regel umfasst – begründet. Durch die neue gesetzliche Regelung der Teilabnahme im neuen Bauvertragsrecht erfahren die Architekten eine Erleichterung zum Erreichen – insbesondere frühzeitig … Mehr lesen

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Der Form genügend

Formvorschriften bilden Rahmenbedingungen und Orientierungshilfen, stellen gleichsam Fallstricke dar. Herausstechend sind diesbezüglich einerseits die sich im eigenen Honorarrecht der Architekten befindlichen zwingenden Formvorschriften. Nicht minder beachtenswert sind jedoch auch auftraggeberseitige Formmaximen, insbesondere dann, wenn es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Eine Mehrzahl von honorarrechtlichen Regelungen im verbindlichen Preisrecht zwingen die Parteien – damit entsprechende Honorarparameter architektenseitig durchgesetzt werden können – … Mehr lesen

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Achtung! Freier Mitarbeiter

Was billig wirkt, kann teuer werden. Das Beschäftigen freier Mitarbeiter stellt durchaus eine risikoreiche Beschäftigung für Architekturbüros dar, wie das jüngste Befassen des OLG Oldenburg (Urteil vom 21.11.2017 – 2 U 73/17) zeigt. Wähnte sich der auftraggebende Architekt doch in einer günstigen Position, indem er einen selbständig tätigen Architekten – der auch noch anderweitige Projekte eigenverantwortlich bearbeitete – seinerseits für … Mehr lesen

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Bauvertragsrecht und Mängelhaftung

Am 10. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet, der unter anderem die Einführung spezieller Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag(1) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. Er ist hierbei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 8. März.2017(2) gefolgt, der eine Reihe von Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf der … Mehr lesen

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Architektenvertrag: Das Blatt wendet sich

Die Bezeichnung „Architekten und Richter“ ist in ihrer Bedeutung eher fehlleitend. Recht findet ständig baubegleitend statt – und nicht nachträglich im Gerichtssaal. Ebenso findet die Festlegung eines großen Teils des Inhalts des Architektenvertrages nicht nur bei Vertragsunterzeichnung statt, sondern erst im Anschluss. In keiner anderen Berufsgruppe trifft dies so sehr zu, da der Architektenvertrag ein Entwicklungsvertrag oder besser, ein Konkretisierungsvertrag … Mehr lesen

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40 Jahre HOAI

Seit 40 Jahren pilgern Planer und ihre Auftraggeber durch die Wüste der Gebührenordnung HOAI, deren erste Fassung vom 17. September 1976 am 1. Januar 1977 in Kraft getreten ist. Angekommen im gelobten Land, da Milch und Honig fließt, glaubt sich keiner. Dabei hatte man fünf Jahre – seit der gesetzlichen Grundlage vom 4. November 1971 – benötigt, die Regeln für … Mehr lesen

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Die Splitter im Anspruch des Architekten

Am 24.06.2004 entschied der Bundesgerichtshof (Az. VII ZR 259/02): „Eine an den Leistungsphasen des § 15 HOAI orientierte vertragliche Vereinbarung begründet im Regelfall, dass der Architekt die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolges schuldet. Erbringt der Architekt einen derartigen Teilerfolg nicht, ist sein geschuldetes Werk mangelhaft.“ Konkret billigte der BGH die Kürzung des Architektenhonorars durch den Bauherrn wegen Nichterbringung … Mehr lesen

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Vorsicht mit neuen Leistungsbildern

Honorarerhöhungen im Rahmen der HOAI 2013 haben kurzzeitig nach Bekanntwerden der Anhebung der Honorarsätze zu einer – in diesem Land nur allzu häufig bekannten – Neiddiskussion geführt. Dies ohne die erforderliche inhaltliche Reflexion auf die Veränderungen der Leistungsinhalte, die nach der novellierten Fassung der HOAI 2013 der Planer dem Auftraggeber schuldet, wenn die Leistungsbilder der Anlage 10 zur HOAI 2013 … Mehr lesen