architekten und richter

Übe Bedacht

Der Architektenvertrag ist ein sensibles Gebilde, zumal er von einem umfänglichen Vertrauensverhältnis des Bauwilligen zum Planenden geprägt ist. Was im konkreten Vertragsverhältnis nun Vertrauen bedeutet, wie es ausgeprägt ist und wer es insbesondere von wem – auch in welchem Umfang – erwartet, muss im Einzelfall betrachtet und bewertet werden. Jedoch kann man konstatieren, dass selbiges hochfragil ist und wechselseitige Enttäuschungen … Mehr lesen

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Zielfindung – Vergütungsverwirrung

Ein Begriff zieht seine Kreise: „Zielfindungsphase“. Erkoren ist selbiger aus dem seit dem 1. Januar 2018 geltenden Architektenrecht, und zwar aus einer Bestimmung, mit der der Gesetzgeber das Ziel erreichen will, das leidvolle Thema der Akquisitionsphase in Abgrenzung zur vergütungspflichtigen Tätigkeit einzudämmen. Für Architektenverträge, die ab dem 1. Januar 2018 begründet werden, gilt gemäß § 650 p Abs. 2 BGB … Mehr lesen

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Abnahmeerleichterung

Die Abnahme des Architektenwerks ist von weitreichender Bedeutung und dokumentiert sich insbesondere daran, dass selbige Voraussetzung für die Durchsetzung des Schlussrechnungshonoraranspruchs oder auch des Beginns der Gewährleistungsfrist für die Architektenleistungen – die fünf Jahre in aller Regel umfasst – begründet. Durch die neue gesetzliche Regelung der Teilabnahme im neuen Bauvertragsrecht erfahren die Architekten eine Erleichterung zum Erreichen – insbesondere frühzeitig … Mehr lesen

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Der Form genügend

Formvorschriften bilden Rahmenbedingungen und Orientierungshilfen, stellen gleichsam Fallstricke dar. Herausstechend sind diesbezüglich einerseits die sich im eigenen Honorarrecht der Architekten befindlichen zwingenden Formvorschriften. Nicht minder beachtenswert sind jedoch auch auftraggeberseitige Formmaximen, insbesondere dann, wenn es sich um öffentliche Auftraggeber handelt. Eine Mehrzahl von honorarrechtlichen Regelungen im verbindlichen Preisrecht zwingen die Parteien – damit entsprechende Honorarparameter architektenseitig durchgesetzt werden können – … Mehr lesen

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Achtung! Freier Mitarbeiter

Was billig wirkt, kann teuer werden. Das Beschäftigen freier Mitarbeiter stellt durchaus eine risikoreiche Beschäftigung für Architekturbüros dar, wie das jüngste Befassen des OLG Oldenburg (Urteil vom 21.11.2017 – 2 U 73/17) zeigt. Wähnte sich der auftraggebende Architekt doch in einer günstigen Position, indem er einen selbständig tätigen Architekten – der auch noch anderweitige Projekte eigenverantwortlich bearbeitete – seinerseits für … Mehr lesen

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Bauvertragsrecht und Mängelhaftung

Am 10. März 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung verabschiedet, der unter anderem die Einführung spezieller Regelungen zum Architekten- und Ingenieurvertrag(1) im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorsieht. Er ist hierbei der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 8. März.2017(2) gefolgt, der eine Reihe von Änderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf der … Mehr lesen

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Gesamtschuld

Keine Gesamtschuld zwischen Co-Architekten (BGH, Urteil vom 14. Juli 2016 – VII ZR 193/14 – OLG Celle): In dieser interessanten Entscheidung hat der BGH die gesamtschuldnerische Haftung von Architekten und Ingenieuren weiter eingeschränkt: Ursprünglich ging die Rechtsprechung von einer Gesamtschuld zwischen Architekten und Sonderfachleuten wie Tragwerksplanern, Baugrundgutachtern und anderen aus. Der Auftraggeber konnte nach Belieben jeden Beteiligten auf die gesamte … Mehr lesen

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Architektenvertrag: Das Blatt wendet sich

Die Bezeichnung „Architekten und Richter“ ist in ihrer Bedeutung eher fehlleitend. Recht findet ständig baubegleitend statt – und nicht nachträglich im Gerichtssaal. Ebenso findet die Festlegung eines großen Teils des Inhalts des Architektenvertrages nicht nur bei Vertragsunterzeichnung statt, sondern erst im Anschluss. In keiner anderen Berufsgruppe trifft dies so sehr zu, da der Architektenvertrag ein Entwicklungsvertrag oder besser, ein Konkretisierungsvertrag … Mehr lesen

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Im Fokus: Die Abnahme

Seit Jahren können Architektinnen und Architekten noch immer bei Gesprächen mit Juristen überrascht werden, wenn ihnen deutlich gemacht wird, dass insbesondere auch die eigenen Architektenleistungen nicht nur abnahmefähig, sondern auch zur Durchsetzung dieses Anspruchs gegenüber dem Bauherrn abnahmepflichtig sind, wenn die Leistungen ohne wesentliche Mängel erbracht worden sind. Dies nimmt insbesondere deshalb Wunder, weil an der Abnahme doch erhebliche Rechtsfolgen … Mehr lesen

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Ans Eingemachte

In Fachkreisen wird es seit langem diskutiert: Die Honorarordnungen 2009 und 2013 haben erhebliche handwerkliche Fehler. Sie reißen Probleme an, lösen diese jedoch nicht. Damit ergeben sich eine Vielzahl von Fallstricken für die Architekten, die zwingend mit dem Preisrecht umgehen müssen. Verlässlichkeit begründet all dies nicht. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) wohl nun den Reigen eröffnet hat, sich mit Fragen zur … Mehr lesen