jenseits des mangels
Die Charta von Venedig (1964) hat Vorteile: Zum einen regelt sie verbindlich den Umgang mit Denkmalen. Sie gibt Anhaltspunkte, was ein Denkmal sein kann. Und sie definiert, wie man mit ihm umgehen soll. Die Charta-Devise im Sinne des Mottos „Conserviren statt restauriren“, wie es Hermann Grotefend schon 1882 proklamierte, hat für dreißig Jahre einen ins Ideologische tendierenden Streit geschlichtet, der zumindest in Deutschland seit den Auseinandersetzungen um den Wiederaufbau des Heidelberger Schlosses zwischen Carl Schäfer und Georg Dehio und anderen – also seit 1900 – und bis zum Wiederaufbau der Heidelberger Brücke 1947 durch Rudolf Steinbach unentschieden geblieben war. Die Charta erlaubt die Restauration nur in Ausnahmefällen. Und sie lehnt den Rückbau eines Gebäudes zugunsten einer vermeintlichen „Stilreinheit“ ab, in deren Namen in den dreißiger, vierziger und fünfziger Jahren zahlreiche – auch denkmalwürdige, aber nicht „bauzeitliche“ – Bau- und Ausstattungsteile zerstört wurden. Rekonstruktionen sieht sie gar nicht vor. (…)
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